Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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Stände, neu vereinbarte Vereins-Zolltarif für die Jahre 1840, 
1841 und 1842 mit dem dazu gehörigen Anhange, die Ausgleichungsab- 
gaben betreffend, welcher Tarif, unter gleichzeitiger Aufhebung des altern, am 
3. November 1836 erlassenen Vereins-Zolltarifs b wie in den übrigen Staa- 
ten des Zollvereins, so auch in dem gesammten Umfange des Großherzog- 
thumes, vom 1. Januar 1840 an gesetzliche Guͤltigkeit erhaͤlt, zur Kenntniß- 
nahme und Nachachtung mit der Bemerkung hierdurch bekannt gemacht, daß 
die in Folge des Vertrages mit dem Koͤnigreiche der Niederlande bewilligten 
Zollermaͤßigungen fuͤr den Eingang von Reis, Lumpenzucker zum Versieden und 
raffinirten Zucker in der Erwartung durch den Tarif allgemein ausgesprochen 
sind, daß die anderen Staaten, die hieraus Vortheile erlangen, sich bei den 
deshalb eingeleiteten Verhandlungen zu billigen Gegenleistungen verstehen werden. 
Urkundlich haben Wir dieses Patent höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 18. Oktober 1839. 
Carl Friedrich. 
C. W. Freih. von Fritsch. Freih. von Gersdorff. D. Schweitzer. 
vdt. Ernst Müller. 
Patent, 
den Vereins-Zolltarif für die Jahre 
1840, 1841 und 1842 betreffend.
	        
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