Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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Gemeinschaftliche Porto-Taxe 
zwischen Jena, Weimar und Buttelstaͤdt einer Seits 
und Allstaͤdt anderer Seits. 
  
  
  
  
Ganzes 
Porto. 
AMyr. 
Der einfache Brief .... .... ——— 
Silber: 1 bis 20 Thaler .............»... ...33 
übek20-50·.....». ........... ................. 51 
50 2100 " ... . .... ... .... ... .. .... 6 
Gold: 1 bis 50 Thalre. «............... ....».». 31 
über 50 = 100 .... ... .... ... .... .... . ... 5 
Packete: bis 9 Pfund. ....... ..»................................. 31 
über 9 Pfund für das Pfund 6 .° 5 3 
Bekauntmachungen. 
I. Des Großherzogs Königliche Hoheit haben zu genehmigen geruhek, daß 
der durch das Gesetz vom 10. April 1821 eingeführte Kalender-Stempel 
vom 1. Januar 1841 an nach der neuen Landeswährung auf vier 
Pennige für jeden Kalender, welcher im Großherzogthume verkauft wird, 
ohne Unterschied, ob er im Lande verlegt oder eingebracht ist, bis zum Duodez- 
Formate einschlüssig herab, und auf einen Pfennig für jeden Kalender in 
noch kleinerem Formate bestimmt werde. 
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 29. März 1836 (Reg. 
Blatt v. J. 1836 S. 266) bringen wir dieseß hiermit zur Kenntniß des 
Publikums. 
Weimar den 15. Dezember 1840. 
Großherzoglich Sächssche Landes-Direktion. 
F. von Schwendler,
	        
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