Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

  
Seite des Nr. d 
JInhalt. i nn Binn— 
lattes. machung. 
U. 
Nachstener. Befehl zur Verhinderung der Defraudationen in An- 
sehung der in dem Herzogthume Braunschweig der Nachsteuer un- 
terworfenen Waarten ....... 19. I. 
Niederlande — Koͤnigreich: 
a) der mit demselben geschlossene Handelsvertrag vom 21. Januar 
1839 hat mit dem 31. Dezember 1841 seine Wirksamkeit 16. II. 
verloboeeenrnr .. 20. II. 
b) die in demselben bestehenden gesetzlichen Vorschriften für Aus- 
länder, welche Ansprüche auf den Nachlaß von, in dem Koniglich 
Niederländischen Seedienste verstorbenen Personen zu verfolgen 
beabsichtien 107. — 
e) tritt wegen des Großherzogthumes Luxemburg in einem Ver- 
trage vom 8. Februar dem Zoll-Systeme Preußens und der 
übrigen Staaten des Zollvereinb be.... 14109—120 0 
O. 
ÖOber- Tppellationsgericht zu Jena — gemeinschaftliches — 
achtrag vom 25. Juni 1842 zu der provisorischen Ordnung 
desselben vom 8. Oktober 181 55K 153—1611— 
Obligationen, landschaftliche, auf den Inhaber — au porteur — 16. — 
lauteden 86. III. 
Siche auch Staatsschuld- Urkunden. 122—124441. 
Oldenburg. Steuerverein zwischen diesem Großherzogthume und 
dem Koönigreiche Hannover — Vertrag vom 14. Dezember 1841 
wegen dessen Fortdaren . .. 27. — 
Oldisleben — Amt — die Bildung von Gemeind--Heimachtbe- 
zirken in demselern 92. — 
Orden (Großherzoglicher Hausorden) der Wachsamkeit oder vom weißen 
alken. Nachtrag vom 16. Februar 1840 zu den am 18. Ok- 
tober 1815 erneuerten Statuern ...... 250—25— 
HPHapier von größerem Formate, als bei den Behörden im Gebrauche 
ist, darf nicht zu Eingaben bei den letzteren verwendet werdenn 10. II. 
Patrimonialgerichts Oiener, deren Kollektur-Gebühr von 
den Sporten. ................ 126. II. 
  
 
	        
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