Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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V. Zu 8. 111. 
Die Transport-Kosten sind auch den Hauptleuten zweiter Klasse, 
wie den Hauptleuten erster Klasse, mit 1 Thlr. 18 Gr. für jede Meile zu 
vergüten. 
Urkundlich haben Wir diesen Nachtrag zu dem Gesetze vom 1. Dezember 
1840 unter Beifügung Unseres Großherzoglichen Staatsinsiegels höchsteigen- 
händig vollzogen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 2. März 1842. 
1 Carl Friedrich. 
C. W. Freih. von Fritsch. Freih. von Gersdorff. Schweitzer. 
#t. Ernst Müller. 
Nachtrag 
zu dem Geseße über die Sporteln 
und Gebühren der Gerichts= und 
Verwaltungs-Behörden vom 
1. Dezember 1840.
	        
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