Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

üegierungs Glatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 10. Weimar 6. April 1842. 
  
-—— — — 
——.-:nu. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen den Kronen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, 
dem Großherzogthume Baden, dem Kurfürstenthume Hessen, dem Großherzog= 
thume Hessen, den zu dem Thüringenschen Zoll= und Handels-Vereine gehö- 
rigen Staaten, den Herzogthümern Braunschweig und Nassau und der freien 
Stadt Frankfurt einerseits, und dem Großherzogthume Luremburg andererseits, 
am 8. Februar d. J. zu Haag ein Vertrag wegen des Anschlusses des Groß- 
herzogthumes Luremburg an das Zoll-System Preußens und der übrigen Staa- 
ten des Zollvereins abgeschlossen worden ist und die hierüber ausgefertigten 
Ratifikations-Urkunden zu Berlin am 23. v. M. ausgewechselt worden sind: 
so wird dieser Vertrag zur Nachachtung für alle Großherzogliche Behörden 
und Unterthanen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 1. April 1842. 
Großherzoglich Sächsisches Ministerium der 
auswärtigen Tngelegenheiten. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
17
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.