Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Kegierungs— Glatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
NRummer 11. Weimar 9. April 1842. 
  
Bekanunutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß 
des Großherzogs Königliche Hoheit gnädigst geruhet haben, mit verfassungs- 
mäßiger Zustimmung des getreuen Landtages dem im Kreise Eisenach, Amtes 
Tiefenort, gelegenen Gute Weißendiez mit Albertshof auf unterthänigstes 
Nachsuchen des dermaligen Besitzers Johann Georg Deubach zu Unterrhon 
die Landstandschaft im Stande der Rittergutsbesitzer des Großherzogthumes 
zu verleihen. 
Eisenach den 25. Februar 1842. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
Wittich. 
II. Auf dem Grunde neuerer Zeit mehrfach gemachter Wahrnehmungen 
bemerken wir zur Nachachtung der Betheiligten andurch, daß die von den 
betroffenen Heimathsbezirken, bezüglich Polizei-Unterbehörden des Großherzog-= 
thumes auszustellenden Heimathsscheine genau und vollständig nach dem 
Muster der unserer Bekanntmachung vom 14. Oktober 1841 (Reg. Bl. v. J. 
1841 S. 222 — 226) angehängten Formulare zu bewirken sind, daß namentlich 
die beigefügte Anmerkung nicht wegbleiben darf, da solche dazu bestimmt ist, 
ausländische Behörden über die Form der diesseits gültigen Heimaths-Reverse 
in Kenntniß zu setzen. 
Weimar den 10. März 1842. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
. von Schwendler. 
19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.