Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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Von dieser Erwägung ausgehend, haben Wir beschlossen, zum Besten der 
Abgebrannten in Hamburg eine Kollekte freiwilliger Gaben von Haus zu Haus 
in ganzen Großherzogthume zu bewilligen, auch zugleich eine Stelle zu bezeich- 
nen, wo unter Aufsicht und Leitung Unseres Staats-Ministeriums diese Gaben 
zusammenfließen, berechnet und ohne weitere Abgänge und Kosten ihrer Be- 
stimmung zugewendet werden können und sollen. 
Wir verordnen deshalb, wie folgt: 
1) sofort nach der Bekanntmachung des gegenwärtigen Patents durch das 
Regierungs-Blatt ist in den Städten von den Stadtrathen, in den 
Amtsorten von Unseren Aemtern, in den Patrimonial-Gerichtsorten, 
mit Einschluß der Rittergüter selbst, von den Patrimonial-Gerichten 
eine Einsammlung freiwilliger Gaben für die Abgebrannten in Hamburg 
von Haus zu Haus durch verpflichtete Personen, welche die Gaben in 
die dazu bestimmten Listen von den Gebern einzeichnen lassen, zu ver- 
anstalten und mit Beschleunigung durchzuführen; 
2) die eingesammelten Gelder sind, sobald die Kollekte in jeder Stadt, 
in jedem Amtsbezirke, in jedem Gerichtsbezirke, mit Einschluß des Rit- 
tergutes, geschlossen ist, von den Stadträthen, Aemtern und Patrimo- 
nial-Gerichten, unter Beifügung der Einsammlungslisten und der Be- 
rechnung, nach den Sorten gehörig verpackt, bezeichnet und versiegelt, 
an die Verwaltungskasse Unseres Staats-Ministeriums in Weimar, ge- 
gen die Quittung des Rechnungsführers dieser Kasse, einzusenden; 
3) in allen Kirchen des Großherzogthumes ist durch den Geistlichen an ei- 
nem der nächsten Sonntage die angeordnete Kollekte bekannt zu machen 
und die Kirchengemeinde ist in angemessener Weise zu ermahnen, der 
vom Unglück so hart betroffenen Stadt, welche auch mehre Kirchen 
durch den Brand verloren hat, bei der erfolgenden Einsammlung von 
Haus zu Haus nach Verhältniß reichliche Gaben zu spenden. 
Wir hegen zu Unseren geliebten Unterthanen das Vertrauen, daß sie auch 
bei dieser Gelegenheit ihren schon oft bethäátigten Sinn wahrer Frömmigkeit 
durch die Unterstützung ihrer deutschen Brüder rühmlich bewähren und so der 
Zuversicht entsprechen werden, mit welcher das unglückliche Hamburg laut des 
ersten nach dem Brande dort ausgegebenen Zeitungsblattes auf die wärmste 
Theilnahme und das thätigste Entgegenkommen vertraut, zu Unseren Behörden
	        
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