Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
    
  
Nummer 1s. Weimar 
  
  
Bekanutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl wird der nachstehende Nachtrag zur provisorischen 
Ober-Appellations-Gerichtsordnung vom 8. Oktober 1816, welchen Se. Kö- 
nigliche Hoheit, der Großherzog, in Uebereinstimmung mit den übrigen zu dem 
Ober-Appellationo-Gerichte zu Jena haltenden Durchlauchtigsten Höôfen zu er- 
lassen beschlossen haben, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 4. Juli 1842. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. . 
Nachdem Wir Uns mit den übrigen, zu dem Ober-Appellations-Gerichte 
in Jena haltenden Durchlauchtigsten Höfen über mehre Erläuterungen und Zu- 
sätze zu der provisorischen Ordnung des gedachten Gerichts vom 8. DOktober 
1816 vereinigt haben: so wird folgender Nachtrag zu jenem Gesetze: 
26
	        
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