Wuhalt.
11) zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Wuͤrttemberg, Baden, den
beiden Hessen, dem Thuͤringschen Zoll- und Handels-Vereine,
Braunschweig, Nassau und Frankfurt einerseits, und dem Groß-
herzogthume Luxemburg andererseits, wegen des Anschlusses
des letztern an das Zoll-System Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereinö, d. d. Haag vom 8. Februar 1842
Zucker (Rohzucker). Gesetz wegen Tarifirung der Eingangszölle von
demselben vom 18. Januar ..................... . ... .. ...
Zucker (Ruͤben-- Rohzucker). Betrag der Steuer davon. ....... . ...
Zueignungen und Zusendungen von litterarischen Erzeugnissen und
Kunstwerken, gerichtet an Se. Königliche Hoheit, den Großherzog
Zäufte, deren Verbietungsrechte .. . .... ........ . ...
Zusammenkaufen und Zusammentauschen vorher zerschla-
gener, zur Entrichtung von Lehngeld verpflichteter Grundstücke.
Erluterung der Bestimmungen über die diesfallsige Befreiung vom
Lehngeldkee . .. . . . .. A ..
Seite des Nr. der
Regierungs-Bekannt-
Blattes. machung.
109 —120—
17. —
171.
125. —
181 -190 IV.
164. III.
Vorstehendes Repertorium ist in Folge Nummer 7 des bei Einführung
des Großherzoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patentes vom
18. März 1817 und gemaß Nummer 4 der bei Errichtung der Weimarischen
Zeitung erlassenen Verordnung vom 2. März 1832 bearbeitet und abgedruckt
worden.
Weimar den 31. Dezember 1842.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Ernst Müllter.