Uegierungs Blatt
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 23. Weimar 15. Oktober 184 184.
— — . .GGVss ———— — ...—
Bekauntmachungen.
I. Den Inhabern des von Schlegelschen und Grauenhorstschen Zaun-
und Pfahl-Gerichts und des Heroldschen Erbgerichts zu Mittelhausen, ingleichen
des von Trebraschen Zaun= und Pfahl-Gerichts zu Wolferstedt ist bis auf
Widerruf vom 1. Januar 1843 an eine Vereinigung dieser Gerichtsstellen
in der Weise gestattet worden, daß das vereinigte Gericht den Namen
„das vereinigte Gericht von Mittelhausen und Wolferstedt“
führen und in der Wohnung des Justitiars, Amts-Advokaten und Bürger-
meisters Demelius zu Allstedt seinen Sitz haben soll, was zu Jedermanns Nach-
richt und Nachachtung hierdurch bekaunt gemacht wird.
Weimar den 9. September 1842.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
II. Schon unter dem 24. Oktober 1826 haben wir durch ein Publi-
kandum im Regierungs-Blatte (Seite 257 v. J. 1826) darauf aufmerksam
gemacht, daß sich, verglichen mit der Moglichkeit künftiger Versorgung, zuviel
junge Leute den höheren Studien widmen.
Indem wir jenes Publikandum seinem gesammten Inhalte nach hiermit
wiederholen und namentlich die Aeltern und Vormünder nochmals auffordern,
32