Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Uegierungs Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 23. Weimar 15. Oktober 184 184. 
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Bekauntmachungen. 
I. Den Inhabern des von Schlegelschen und Grauenhorstschen Zaun- 
und Pfahl-Gerichts und des Heroldschen Erbgerichts zu Mittelhausen, ingleichen 
des von Trebraschen Zaun= und Pfahl-Gerichts zu Wolferstedt ist bis auf 
Widerruf vom 1. Januar 1843 an eine Vereinigung dieser Gerichtsstellen 
in der Weise gestattet worden, daß das vereinigte Gericht den Namen 
„das vereinigte Gericht von Mittelhausen und Wolferstedt“ 
führen und in der Wohnung des Justitiars, Amts-Advokaten und Bürger- 
meisters Demelius zu Allstedt seinen Sitz haben soll, was zu Jedermanns Nach- 
richt und Nachachtung hierdurch bekaunt gemacht wird. 
Weimar den 9. September 1842. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
II. Schon unter dem 24. Oktober 1826 haben wir durch ein Publi- 
kandum im Regierungs-Blatte (Seite 257 v. J. 1826) darauf aufmerksam 
gemacht, daß sich, verglichen mit der Moglichkeit künftiger Versorgung, zuviel 
junge Leute den höheren Studien widmen. 
Indem wir jenes Publikandum seinem gesammten Inhalte nach hiermit 
wiederholen und namentlich die Aeltern und Vormünder nochmals auffordern, 
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