Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 24. Weimar 5. November 1842. 
  
  
Bekanntmachung. 
Zufolge höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das nach- 
stehende Patent, den Vereins-Zoll-Tarif für die Jahre 1843, 1844 und 1845 betreffend, 
nebst diesem Tarife selbst und einem Anhange, die Uebergangssteuern betreffend, sowie ein 
Gesetz wegen provisorischer Erhöhung des Eingangszolls von einigen Gegenständen, andurch 
zur offentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 1. November 1842. 
Großherzoglich Sächfische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu 
Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem mit den Regierungen der zu dem Gesammt-Zollvereine gehörigen Staaten 
ein neuer Vereins-Zolltarif für die Jahre 1843, 1844 und 1815 vereinbart worden ist, 
verordnen Wir hierdurch, in Gemäßheit des §. 13 des Zollgesetzes vom 1. Mai 1838 und 
unter im Voraus ertheilter Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß dieser Tarif, wie 
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