VBuhalt.
A.
Lebgebraunte in Hamburg. Patent zu Veranstaltung einer Kol-
lekte von Haus zu Haus für dieseben
AUbgeordnete — landständische — Die Abgabe der Seimmen bei
den Wahlen dersellen
Albertshof. Siehe Weißendiez. 1
Alvensleben, von, Privat-Gelehrter zu Leipzig; das demselben
über eine neue Wasserhebe-Maschine ertheilte Privileginn..
Tpotheken.Der Aunfertiger oder Verabreicher (ines aus denselben
von einer Medizinal-Person aͤrztlich, bezuͤglich wundaͤrztlich ver-
schriebenen Heilmittels muß bei der Signatur desselben seinen Na-
men deutlich bemerkkken .. . .. ..
Tpotheken. Die Physiker und andere mit Nachvisikation ranselben
beauftragten Aeizte sollen den Befund niederschreiben und diese
Niederschreibung durch die Namensunterschrift des Apothekers an-
erkennen lassen ................
Tpotheker; in der Regel ist nur diesen der Giftverkauf rlaubt.
ATrtaria und Fontaine zu Mannheim — Kunsthandlung —
das derselben ertheilte Privilegium zum Schuhe gegen den Nach-
stich des von dem Ritter Toschi in Kupfer gestochenen Bildes der
Kreuzabnahme von Daniel di Vollerennn .
Arzenei-Tagxe. Gesetz darüber vom 2. Oktober 1640. g
zu jenenrnrr ....
Ausfpkelmig— lottenemäßige — zu jeder solchen muß vie po-
lizeiliche Erlaubniß von der Landes-Direktion eingeholt werden
B.
Baumpflanzungen. Bestrafung der Vergehen im Rückfalle ge-
gen das Gesetz vom 10. November 1840 zum Schuhe der Baum-
pflanzungen .. .. ... ......
Baumpftanzungen. Befehl im Betreff der Zuwidechanblungen
gegen die Bestimmung des 8. 35 des Gesetzes zum Schutze jener
Biersteuer oder Biermalzschrot-Steuer. Gesetz vom 16.
Februar 1840. Zweiter Nachtrag zu demselben vom 3. Mai 1842
Brand-Assekuranz-Gesetz vom 28. August 1826. Nach
8. 9 desselben muß die Genehmigung der Gerichtsbehörde des
Orts, in deren Bezirke die zu versichernden Gegenstände sich be-
finden, erfolgen 2 222 IILIEIIIIEILEIEIEIE3III
1
Seite des
Regierungs-
Blattes.
137—139
107.
259.
150.
258.
145—148
87.
139.
131.
151.
Nr. der
Bekannt-
machung.
III.
III.
III.