Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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den erneuerten Anschluß der Grafschaft Hohnstein und des Amtes 
Elbingerode an das Zoll-System der ersteren Staaten betreffend, 
Uebereinkunft zwischen den Staaten des Zollvereins nebst Braunschweig 
einerseits, und Hannover andererseits, wegen des Anschlusses des 
südlichen Theiles des Amtes Fallersleben an den Zollverein, 
D. Uebereinkunft zwischen Preußen einerseits, und Hannover und den 
übrigen Staaten des Steuervereins andererseits, den erneuerten An- 
schluß verschiedener Preußischer Gebietstheile an das Steuer-System 
der letzteren Staaten betreffend, « 
RuebeteinkunftzwischenPreußenunddenübrigenStaatendeSZolls 
vereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover und den übri- 
gen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Erleichterung des 
gegenseitigen Verkehrs. 
Weimar den 18. Januar 1842. 
Großherzoglich Sächsisches Ministerium der 
auswärtigen Ungelegenheiten. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
S 
Vertra pgg 
zwischen 
Preupen — für sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des 
oll-- und Handels-Vereins — und Braunschweig einerseits und 
Hannover und Oldenburg andererseits, 
betreffend 
die steuerlichen Verhältnisse verschiedener Herzoglich BVrann. 
schweigischer Landestheile. « 
Nachdem Seine Herzogliche Durchlaucht, der Herzog von Braunschweig 
und Luͤneburg, bei dem zu Ende dieses Jahres bevorstehenden Ablaufe der 
Periode, für welche der mittelst der Verträge vom 1. Mai 1834 und 7. Mai 
1836 zwischen Hannover, Oldenburg und Braunschweig bestehende Steuerverein 
zundchst errichtet worden ist, Sich entschlossen haben, aus diesem Steuervereine 
auszuscheiden und vermöge des zwischen Preußen für sich und in Vertretung 
der übrigen Mitglieder des, kraft der Verträge vom 22. März, 30. März und 
11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar 1836 und
	        
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