Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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8. Mai 1841 bestehenden Zoll= und Handels-Vereins einerseits, und Braun- 
schweig andererseits, unter dem 19. Oktober d. J. abgeschlossenen Vertrags mit 
Höôchst-Ihren Landen, unter Ausnahme einiger außer unmittelbarem Zusam- 
menhange mit den Gebieten der Zollvereins-Staaten befindlichen Landestheile, 
dem gedachten Zoll= und Handels-Vereine beizutreten, bei dem Abschlusse die- 
ses Vertrags jedoch vorbehalten worden ist, den Umständen nach den Herzoglich 
Braunschweigschen Harz= und Weser-Distrikt dem zwischen Hannover und 
Oldenburg etwa noch fortzusetzenden Steuervereine mittelst einer von Seiten 
des Zollvereins und Braunschweigs mit Hannover und Oldenburg einzugehen- 
den Uebereinkunft für die Dauer des Jahres 1842 wiederum anzuschließen: 
so haben, mit Rücksicht auf die nunmehr zwischen den beiden letztgenannten 
Staaten erfolgte Prolongation des Steuervereins, zur Erledigung dieses Vor- 
behalts, und, was Hannover, Oldenburg und Braunschweig betrifft, um bei 
dieser Gelegenheit zugleich hinsichtlich der Verhältnisse der von dem Anschlusse 
des Herzogthumes Braunschweig an den Zollverein nicht berührten Herzoglichen 
Landestheile weitere Vereinbarung zu treffen, Verhandlungen eröffnen lassen 
und zu Bevollmächtigten ernannt: 
einerseits 
Seine Majestät, der König von Preußen, für Sich und in Ver- 
tretung der übrigen Mitglieder des Zoll= und Handels-Vereins, nämlich 
der Kronen Baiern, Sachsen und Württemberg, des Großherzogthumes 
Baden, des Kurfürstenthumes Hessen, des Großherzogthumes Hessen, der 
den Thüringenschen Zoll= und Handels-Verein bildenden Staaten — na- 
mentlich des Großherzogthumes Sachsen, der Herzogthümer Sachsen Mei- 
ningen, Sachsen Altenburg und Sachsen Coburg und Gotha und der 
Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, 
Reuß-Greitz, Reuß-Schleiz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf — des 
Herzogthumes Nassau und der freien Stadt Frankfurt, 
Allerhöchst-Ihren wirklichen geheimen Ober-Finanzrath und General-Direktor 
der Steuern, August Heinrich Kuhlmeyer, Ritter des Koöniglich 
Preußischen rothen Adlerordens zweiter Klasse mit dem Stern und 
Eichenlaub u. s. w.; 
Allerhöchst-Ibren wirklichen geheimen Legations-Rath und Direktor der 
zweiten Abtheilung im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, 
Franz August Eichmann, Ritter des Königlich Preußischen rothen 
Adlerordens zweiter Klasse mit Eichenlaub u. s. w., und 
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