Vertrag
zwischen
Seiner Majestät, dem Könige von Preußen, Seiner Hoheit, dem
Kurprinzen und Mitregenten von Hessen, Seiner Königlichen Hoheit,
dem Großherzoge von Sachsen Weimar-Eisenach und Seiner Her-
zoglichen Durchlaucht, dem Herzoge zu Sachsen-Coburg und Gotha,
die
Herstellung einer Eisenbahn von Halle nach Cassel 2c.
betreffen d.
Seine Majestät, der König von Preußen, Seine Hoheit, der Kurprinz
und Mitregent von Hessen, Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von
Sachsen Weimar-Eisenach und Seine Herzogliche Durchlaucht, der Herzog zu
Sachsen-Coburg und Gotha von dem Winsche beseelt, Allerhöchst= und Hoöchst-
Ihren Unterthanen die Vortheile zuzuwenden, welche sich von einer Verbin-
dung Höchst-Ihrer Staatögebiete vermittekst der Anlegung von Eisenbahnen
für die Belebung und Beförderung des gegenseitigen Verkehrs erwarten lassen,
haben Behufs einer Vereinigung über diesen Gegenstand und zum Zwecke der
Feststellung der Verhältnisse, welche die Ausführung eines solchen Unterneh-
mens nothwendig macht, Bevollmächtigte ernannt und zwar:
Seine Majestät, der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Finanz-Rath Adolph von Pommer-
Esche, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens vierter
Klasse, Kommandeur erster Klasse des Königlich Hannoverschen Guel-
phen-Ordens und Kommandeur des Herzoglich Anhaltschen Gesammt-
ordens Albrecht des Bären, und
Allerbôchst= Ihren geheimen Legations-Rath Carl Ludwig Gustav
Borck, Ritter des rothen Adlerordens dritter Klasse mit der Schleise
und des Kaiserlich Russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse,
Kommandeur erster Klasse des Königlich Hannoverschen Guelphen-Or-
dens, Ritter des Königlich Französischen Ordens der Ehrenlegion und
des Türkischen Ordens Nischan Iftihar in Brillanten;
Seine Hoheit, der Kurprinz und Mitregent von Hessen:
Höchst-Ihren Staatsrath, außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-
tigten Minister am Königlich Preußischen Hofe Carl Friedrich von
Wilkens-Hohenau, Kommandeur zweiter Klasse des Kurhessischen