Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

Kegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 14. Weimar. 7. September 1843. 
Bekauntmachung. 
Auf höchsten Befehl wird das nachstehende Special-Gesetz zum Schutze 
gegen Wilddiebstahl auf den Jagd-Revieren des Justiz-Amtes Kaltennordheim 
hierdurch offentlich bekannt gemacht. 
Eisenach den 23. September 1843. 
Großherzoglich Sächfische Landesregierung. 
Wittich. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem zu Unserer Kenntniß gelangt ist, daß auch auf Unseren Jagd- 
Revieren in dem Bezirke des Justiz-Amtes Kaltennordheim der Wilddiebstahl 
in neuerer Zeit, ganz besonders von Ausländern, auf eine so freche und ge- 
fährliche Weise getrieben wird, daß die in den allgemeinen Landesgesetzen ge- 
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