Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 1. Weimar. 4. Februar 1843. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen der Koniglich Preußischen Staatsregierung, für sich und 
in Vertretung der ubrigen zum Zoll= und Handels-Vereine gehörigen Regie- 
rungen, und der Königlich Hannöverschen Staatsregierung, gleichfalls für sich 
und in Vertretung der übrigen zum Steuervereine gehörigen Regierungen, eine 
Uebereinkunft getroffen worden ist, nach welcher die über die gegenseitigen 
Steuer= und Verkehrs-Verhältnisse unter dem 16. und 17. Dezember 1841 
geschlossenen Staateverträge (Reg. Bl. v. J. 1842 Nr. 3) auf die Dauer 
des Jahres 1843 verlängert worden sind; so wird solches hierdurch zur of- 
fentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 8. Januar 1843. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen Tugelegenheiten. 
C. W. Freih. von Fritsch. 
Bekanutmachung. 
Mit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, höchster Genehmigung 
sind vom 1. dieses Monats ab neue Porto-Taxen für die Korrespondenzen 
und Fahrpost-Sendungen nach und aus dem Königreiche Sachsen eingeführt 
worden, bei welchen nachstehende Bestimmungen zur Anwendung kommen: 
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