Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

KRegierungs— Blatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
—— 
Nummer 10. 
——. 
  
Weimar. 22. Juli 1843. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem der Vertrag vom 25. Januar 1831, durch welchen das Vor- 
dergericht Ostheim — d. h. der Amtsbezirk Lichtenberg, mit Ausnahme des 
Ortes Melpers — dem Bayersch-Württembergschen Zollvereine beigetreten 
war (Regierungs-Blatt v. J. 1881 S. 25 fg.) mit dem 1. Januar d. J. 
zu Ende gegangen, hat ein von den Bevollmächtigten Seiner Königlichen Ho- 
heit, des Großherzogs, und Seiner Majestät, des Königs von Bayern, am 
24. Mai dieses Jahres abgeschlossener neuer Staatsvertrag über die Zoll- 
und Handels-Verhältnisse, desgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse 
im Großherzoglichen Vordergerichte Ostheim, welches durch seinen Beitritt zu 
dem Zoll= und Handels-Systeme des Königreichs Bayern dem großen deut- 
schen Zoll= und Hamels-Vereine zugleich mit angehört (Regierungs-Blatt v. 
J. 1833 S. 737), die gegenseitige Ratifikation erhalten. 
Derselbe wird daher nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 18. Juli 1843. 
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium, 
Oepartement der auswärtigen ngelegenbeiten. 
Schweitzer. 
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