Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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T#ug und Eingaugs · Vescheinigung für den Austritt 
in ein Vereinsland. 
Daß die oben bezeichneten zwei Gebinde, welche zusammen nach Statt 
gehabter Ermittelung Dreihundert zwei und siebenzig Maß Bier enthalten, am 
dreizehenten Mai 1843, Vormittags Eilf Uhr, in der Richtung gegen die 
Großherzoglich Süächsische Grenze von hier abgegangen sind, wird hierdurch 
mit dem Bemerken bescheiniget, daß dieselben innerhalb zwei Stunden bei der 
gegenüber liegenden Abfertigungsstelle zu Melpers Behufs der Eingangsbeschei- 
nigung vorzuführen sind. 
Fladungen den 13. Mai 1843. 
Königlich Bayersche Uebergangsstelle. 
(Stempel.) Unterschrift. 
Daß die oben bezeichneten zwei Gebinde mit Bier gefüllt, heute Vormit- 
tags Zwölf Uhr hier eingegangen sind, wird hiermit bescheiniget. 
Melpers den 13. Mai 1843. 
Firma der Steuerstelle. 
uUnterschrift. 
Ausgangsbescheinigung bei dem Tustritte in ein Vereinsausland. 
Daß die oben bezeichneten zwei Gebinde, welche zusammen nach Statt 
gehabter Ermittelung Dreihundert und zwei und siebenzig Maß Bier enthal- 
ten, am 16. Mai 1843, Vormittags Eilf Uhr, dem Grenzaufseher N. N. 
zur Begleitung an die Grenze übergeben worden sind, wird hiermit bescheiniget. 
N. den 16. Mai 1843. 
Königlich Bayersches Haupt-Zollamt. 
(Stempel.) unterschrift. 
Daß die oben bezeichneten zwei Gebinde, welche zusammen nach Statt ge- 
habter Ermittelung Dreihundert und zwei und siebenzig Maß Bier enthalten, 
am 16. Mai 1843, Vormittags Eilf Uhr, nach selbst genommener Ueber- 
zeugung über die Grenze ausgegangen sind, wird hiermit bescheiniget. 
N. N. den 16. Mai 1843. 
Königlich Bayersches Neben-Zollamt. 
(Stempel.) unterschriften.
	        
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