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Neben-Zollämter I. Klasse
an der Grenze.
Ort.
7.
Haupt-
Amtsbezirk.
B.
Bemerkungen.
Zu 8. Das Reben= Zollamt 1. Kl. zu Ebersbach ist defugt:
r) eingebende Waaren ohne Beschränkung in den Gegenständen, bis auf Quantitäten
von 100 Thlrn. Zollbetrag, mit Begleitschein 1I. abzufertigen;
5) Begleitscheine I. auf alle diejenigen Aemter, auf welche das Amt zu Neugersdorf
dergleichen ertheilen darf, auszufertigen und Begleitscheine 1. der Hauptäámter
heipzig, Dresden, Baugen, Zittau, Frankfurt a. d. O., Kottbus, Görlig, Berlin
und Braunschweig über ausgehende Waaren — Zeugwaaren und Kolonlal-Waaren
ausgenommen — zu erledigen:
Bß) Schaafwolle für Sortirungs áger abzufertigen.
Zu 4. Das Neben Jollamt 1. Kl. zu Neustadt bel Stolpe# ist befugt:
ao) eingebende Waaren ohne Beschränkung in den Artikeln und Quantitéten mit Be-
gleitschcin II. abzufertigen;
6) Beleitscheine I. auf sämmtliche Haupt: Zoll: und Haupt-Steuerämter im König-
reiche Sachsen, ingleichen auf die Königlich Preußischen Haupt = Zoll= und Haupt-
Steuerämter zwischen der Oder und dem Rheine, sowie auf die Haupt-Zolldmtier
Braunschweig und Wolfenbüttel auszufertigen und von daher eingegangene Begleit-
scheine zu erledigen;
c) Schaafwolle für Sortirungs-ger abzufertigen.
u 5. Das Neben-Zollamt I. Kl. zu Hellendorf hat die Befugniß, Beglelt-
scheine unbeschränkt, nicht allein auf alle zu deren Erledigung befugte Zoll= und Steuer-
a#mter im ganzen Zollvereinsgebiete auszufertigen, sondern auch gegenseitig in demselben
Umfange zu erledigen.
Zu 8. Das Neben Zollamt I. Kl. zu Brambach ist befugt:
a) eingehende Waaren, ohne Beschränkung in den Gegenständen bis auf Quantitäten
von 100 Thlrn. Zollbetrag in einer Poft, unbearbeitete Tabacksblétter aber in un-
beschränkten Quantitcten mit Begleitschein 1I. abzufertigen;
bbo) Begleitscheine I. auf sämmtliche, zur Erledigung derselben berechtigte Königlich
Sachstsche Zoll- und Steuer-Aemter, imgleichen auf die Hauptämter in Altenburg,
Magdeburg, Warno#w, Salzwedel, Braunschweig und Wolfend#ttel zu ertheilen
und von dorther eingegangene zu erledigen;
c) Schaafwolle fuͤr Sortirungs- Laͤger abzufertigen.