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Neben-Zollmter I. Klasse
an der Grenze.
Bemerkungen.
Haupt-Ort.
Amtsbezirk.
7. B.
s
l
enargen. jedri afen. Die Reben-Jollämter im Innern von 4 bis 11 haben bedingtes Niederlagerecht.
Lang 9 Friedrichsh Auf Verlangen der Dek (eranken können demnach die dahim an Handlungshäuser und Gewerbtreidende
zu versendenden Waaren, dach, vorausgegangener spezieller Revision, mit
Begleitschein 1. abgelassen werden, gleich wie, wenn aus diesen bedingten Nirderia
ein Ausgang über die Grenze des chesommmkbrenn Statt findet, auch dieser d 5
bielle Ausgangs-Revision an der Grenze oder bei einem vorliegenden weertburch Ee--konstatirt
werden muß.
A. 3 Bezug auf die Neben= Zollämter I. Kl. an der Grenze.
ei Zu 1. Das Neben-Zollamt 1. Kl. zu Au bat die Befugnis zur Ausgangs-Behand=Neufr
istett lung zwanst tirender roher Schealwolle.
Säckingen.
11|Erzingen.
1
1
bei Schusterinsel.
bei Rheinfelden.
Kadelburg.
Stühlingen.
Randegg.
Ludwigshafen.
Zu Das Neben-Zollamt I. Kl. zu Löorrach hat bie Befugniß zur Ausstellung.
und n“t der über Postgüter d Begleitschein
Zu 10. Das Neben-Jollamt I. Kl. zu Riedern hat Üeselbe Befugniß, wie bas
Neben-Zollamt I. Kl. zu Lorrach.
Zu 12. Das Neben-Zollamt I. Kl. zu Neuhaus hat unbeschränkte Befugniß zur
fetigung . Erledigung von Begleitscheinen.
Zu 4 Neben-Zollamt 1. Kl. zu Ueberlingen hat die Befugniß zur Erledigung
8 rntts II.
B. In Bezug auf die unter-Steuerämter im Innern.
Zu 8. Unter-Steucrame zu Rastatt hat bedingtes Niederlagerecht. Aus
Verlangen der Deklaranten können demnach die dahin an Handelshäufer und Gewerttreibende
zu versendenden Waaren, nach vorausgrgangener spezieller Revision, mit Begleitschein
1. abgelassen werden, gleich wie, wenn aus dieser bedingten Niederloge ein
Ausgang über die Grenze des Gesammtvereins Statt findet., auch dieser durch spezielle
Ausgangs-Reolsion an der Grenze oder bei einem vorliegenden Haupt= Zollamte konstatirt
werden muß.
. Das Unter-Steueramt . Offenburg hat die Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen 1., welche über Rohzucker für die dortige Fabrik, nach vorheriger
spczieller Revision von den Grenz-Zollämtern, ausgefertigt worden sind.
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