Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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Neben-Zollmter  I.  Klasse
an  der  Grenze.

 

Bemerkungen.

 

 

 

Haupt-Ort.
  Amtsbezirk.
7.  B.
s
l
enargen.  jedri  afen.  Die  Reben-Jollämter  im  Innern  von  4  bis  11  haben  bedingtes  Niederlagerecht.
Lang  9  Friedrichsh  Auf  Verlangen  der  Dek  (eranken  können  demnach  die  dahim  an  Handlungshäuser  und  Gewerbtreidende
  zu  versendenden  Waaren,  dach,  vorausgegangener  spezieller  Revision,  mit
Begleitschein  1.  abgelassen  werden,  gleich  wie,  wenn  aus  diesen  bedingten  Nirderia
ein  Ausgang  über  die  Grenze  des  chesommmkbrenn  Statt  findet,  auch  dieser  d  5
bielle  Ausgangs-Revision  an  der  Grenze  oder  bei  einem  vorliegenden  weertburch  Ee--konstatirt
  werden  muß.
A.  3  Bezug  auf  die  Neben=  Zollämter  I.  Kl.  an  der  Grenze.
ei  Zu  1.  Das  Neben-Zollamt  1.  Kl.  zu  Au  bat  die  Befugnis  zur  Ausgangs-Behand=Neufr
  istett  lung  zwanst  tirender  roher  Schealwolle.

Säckingen.

11|Erzingen.

 

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1

bei  Schusterinsel.

bei  Rheinfelden.

Kadelburg.

Stühlingen.
Randegg.

Ludwigshafen.

 

Zu  Das  Neben-Zollamt  I.  Kl.  zu  Löorrach  hat  bie  Befugniß  zur  Ausstellung.
und  n“t  der  über  Postgüter  d  Begleitschein

Zu  10.  Das  Neben-Jollamt  I.  Kl.  zu  Riedern  hat  Üeselbe  Befugniß,  wie  bas
Neben-Zollamt  I.  Kl.  zu  Lorrach.

Zu  12.  Das  Neben-Zollamt  I.  Kl.  zu  Neuhaus  hat  unbeschränkte  Befugniß  zur
fetigung  .  Erledigung  von  Begleitscheinen.

Zu  4  Neben-Zollamt  1.  Kl.  zu  Ueberlingen  hat  die  Befugniß  zur  Erledigung
  8  rntts  II.

B.  In  Bezug  auf  die  unter-Steuerämter  im  Innern.

Zu  8.  Unter-Steucrame  zu  Rastatt  hat  bedingtes  Niederlagerecht.  Aus
Verlangen  der  Deklaranten  können  demnach  die  dahin  an  Handelshäufer  und  Gewerttreibende
  zu  versendenden  Waaren,  nach  vorausgrgangener  spezieller  Revision,  mit  Begleitschein
  1.  abgelassen  werden,  gleich  wie,  wenn  aus  dieser  bedingten  Niederloge  ein
Ausgang  über  die  Grenze  des  Gesammtvereins  Statt  findet.,  auch  dieser  durch  spezielle
Ausgangs-Reolsion  an  der  Grenze  oder  bei  einem  vorliegenden  Haupt=  Zollamte  konstatirt
  werden  muß.

.  Das  Unter-Steueramt  .  Offenburg  hat  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  1.,  welche  über  Rohzucker  für  die  dortige  Fabrik,  nach  vorheriger
spczieller  Revision  von  den  Grenz-Zollämtern,  ausgefertigt  worden  sind.

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