Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

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III.  Die  General-Direktion  der  Großherzoglich  Saͤchsischen  Fuͤrstlich
Thurn  und  Taxischen  Lehnsposten  zu  Frankfurt  a/M.  hat  sich  mit  den  Ober-Postbehoͤrden
  des  Kantons  Bern  und  des  Kantons  Aargau  dahin  vereiniget:

1)  daß  die  Dienst-Korrespondenz  zwischen  den  Staatsbehoͤrden  im
Fürstlich  Thurn  und  Tarischen  Postverwaltungs-Umfange  und  denjenigen
des  Kantons  Bern,  wovon  das  Porto  der  Statskasse  zur  Last  fallen
würde,  die  Porto-Freiheit  genießen  soll,  unter  der  Bedingung  jedoch:

a)  daß  dieselbe  wirkliche  Dienstsache  enthält,

b)  daß  sie  mit  einem  amtlichen  Siegel  verschlossen,

a)  mit  der  Bezeichnung  „Dienstsache"  versehen  und

d4)  an  eine  Staatöbehörde  gerichtet  ist.
Alle  sonstige  amtliche  Schreiben,  welche  Privat-Angelegenheiten  betreffen
  und  als  solche  bezeichnet  sind,  unterliegen  dagegen  der  Portozahlung.
  Die  Gesandtschafts-Depeschen  werden,  soweit  solche  im  Fürstlich
Thurn  und  Texischen  Postbezirke  nicht  ein  vertragsmäßiges  Porto-Freithum
  genießen,  mit  Porto  belegt.
daß  die  Korrespondenzen  und  Packetsendungen  zwischen  den
obrigkeitlichen  Behörden  im  Fürstlich  Thurn  und  Tarischen  Postbezirke
und  denen  des  Kantons  Argau,  welche  als  amtliche  Sendungen  kontrasignirt
  sind,  portofrei  gelassen  werden.
Weimar  am  8.  Dezember  1845.

Großherzoglich  Sächssche  Ober-Postinspektion.
von  Motz.

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IV.  Nachdem  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großberzog,  gnädigst  geruhet
haben,  die  für  die  Forste  im  Amtsbezirke  Ilmenau  bestehende  Forst-JInspektion,
welche  ihren  Sitz  in  Ilmenau  hat,  vom  1.  Januar  1846  an  uns  unmittelbar
unterzuordnen:  so  wird  dieses  hierdurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  daß  diese  Forst-Inspektion  hinsichtlich  der  Reviere  des  genaunten
  Amtsbezirkes,  von  der  angegebenen  Zeit  an,  an  die  Stelle  des  Großherzoglichen
  Ober-Forstamtes  Weimar  tritt.

Weimar  am  13.  Dezember  1845.

Großherzoglich  Sächsische  Kammer.
C.  Thon.