Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

Seite des Nr. der 
  
  
In bak t. neloa-, 
Berga. Errichtung eines Patrimonial-Amtes in der Stadt Berga, 1 
bestehend aus den Jurisdictions-Berechtigungen der Rittergüter Clodra, 
Markersdorf, Neumühl, Rüßdorf, Schloßberga und Stadtbergg 37. I. 
Ber#n — Schweitzer Kanton — Bestimmungen über die Porto-Frei- 
heit zwischen den Staatsbehörden desselben und denen im Fürstlich 
Thurn= und Taxischen Postverwaltungs-Umsangngegg. 414406. III. 
Beschneiden der israelitischen Kinder. Verordnung deshalb v. 6. Maii 28. I.. 
Bier. Aufhebung der bisherigen Ausgleichungs= bezüglich Uebergangs· 
Abgabe von dem aus Caulsdorf ausgefuͤhrten Biere. . . . . . . . . . .. . 71. — 
Biermalzschrot- Einmaischungen. Eclaͤuterung des g. 20 
des Biersteuer-Gesetzes v. 16. Febr. 1836 im Betreff der Stunde 
des Einmaischens 6eeeeee l tee · eeene ·# 38. II. 
Birg. Abtretung der dortigen Patrimonial= Gerichtsbarkeit. und- deren 
Vereinigung mit dem Justiz-Amte Kaltennorddei..... 144. V. 
Blankenhayn. Authentische Interpretation des Madrider Dekretes des 
Kaisers Napoleon v. 12. Dezbr. 1808 im Betreff der Aufhebung gewisser 
  
Lasten u. Leistungen der bebeigenen u. Bodenhörigen u. ihres Grundbesitzes3. I. 
S. auch Allodial- Eigenthum. 
Brauerei-Vetriebsbücher; deren vierteljaͤhrige Einsendung von 
den Brauerei:Inhabern und Brauberechtigten an die betreffende Rezeptur 60. II. 
Vürgerschullehrer. Siehe Fortbildungsschule. 
Caulsdorf — Aufhebung der bisherigen Ausgleichungs= bezüglich 
Uebergangs-Abgabe von dem aus diesem Orte ausgeführten Biere.1. — 
Clobdra; das dasige Patrimonial-Gericht vereinigt mit dem Patri- 
monial-Amte zu Bernrrgaga . . . . . .. ....«... 37. l. 
Couriere. Verordnung vom 22. Aug. im Betreff der Taxen und!#45-59. I. 
Normen über die Bespannung und die Beförderungszeiten derselben. 145. I. 
Courier-Taxe, deren Herabsetzung ... ... ......... ... . ... 2. II. 
" (:13 v 
Depo siten · Gebühren und Depofiten · Gelder. .. .... . )30. . 3. 
Dermbach. Dem Vorstande der das. Sparkasse ist insoweit die Ei- v 
genschaft einer öffentlichen Behörde beigelegt worden, daß die von ihm 
ausgefertigten Urkunden alsé öffentliche Urkunden gelten. J2. II. 
  
E. 
Ebefrauen solcher öffentlicher Kasse= und Rechnungs-Beamteten, 
welche schon vor Eintritt der Pfand= und Prioritäts-Gesetze v. J. 
1839 bis zum 1. Januar 1845 im Staatödienste befindlich und ver- 
 
	        
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