Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Luhal t. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
Nr. der 
Bckannt- 
machung. 
  
Ariptis. Porto-Taxen für Briefe und Fahrpost-Sendungen auf der 
dasigen Postanstallt. IIIII 
U. 
Ungeziefer; deren Vertilgen durch Phosphor-Mehlbrei, auf welchen 
die Gesetze über den Giftverkauf erstreckt werdn . 
V. 
Verkehrsverhältnisse — gegenseitige — Staatsvertrag vom 16. 
Oktober 1845 zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staa- 
ten des Zollvereines einerseits und Hannover und den übrigen Staaten 
des Steuervereines andererseittzs .. 
Verstorbene. Siehe Todtenscheine. 
Vorschußkasse. Die unter diesem Namen zur Unterstützung unbe- 
mittelter Gewerbetreibender in der Residenz= Stadt Weimar begründete 
Anstalt erhält die Rechte der milden Stiftungen 
W. 
Waarenverzeichniß — amtliches — zu dem Vereins-Zolltarife 
auf die Jahre 1846, 1847 und 1848, *“m“ Be richtigungen und Er- 
laͤuterungen dieses Verzeichnisses ................. .. ... 
Weida: 
a) Porto-Taxen für Briefe und d Dahrpost · Sendungen der dasi igen 
Postanstallltt .. 
b) Bewilligung der Rechte einer milden Stiftung fuͤr die —8 
Sparkasee .......... 
Weimar — Großerzogthum Sachsen: 
a) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig nebst den übrigen Staa- 
ten des Zollvereines und Hannover nebst den übrigen Staaten des 
Steuervereines wegen der gegenseitigen Verkehröverhäáltnisse4 
b) Vertrag mit der Krone Bayern und den Herzogthümern Sachsen- 
Meiningen und Sachsen -Coburg-Gotha über Anlegung einer Eisen- 
  
bahn von der obern Main-Gegend bis zur Weser= Gegend— 
c) Vertrag mit der Krone Sachsen vom —3 über die Großherzogl. 
Landes-Lotterree 
Weimar — Haupt= und Residenz-Stadt: 
a) die provisorische Ordnung der kirchlichen Verhältnisse der katholischen 
Dissidenen . ..““ 
b) die Befugniß des Stadtrathes zu Haltung von Sühneverhandlun= 
gen bei Streitigkeiten auf den Getreidemärkten 
71—74. 
126. 
1—47. 
130. 
55. 
153-155. 
129. 
128. 
1—47. 
49—54. 
83—89. 
75—82. 
  
142. 
W 
  
III. 
V. 
II.
	        
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