Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Su hal t. 
Seite des 
Regierungs= 
Blattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
D) die Vorschußkasse für unbemittelte Gewerbetreibende als milde Stiftung 
a) die Verwaltung und Verwendung des Schleus inger Stipendiums 
auf dem Gymnasium .... ..... .. 
Den-Mund—so genannte —dekBau1nIt solcher soll vom 1. 
Januar 1848 an als Massiv-Bau gelten 
Wissenschaft. Werke derselben. Siehe Nachdruck. 
Witwen und Waisen der Lehrer an den Schullehrer = Seminaren 
zu Weimar und zu Eisenach, deren Pensionirung. Nachtrag vom 30. 
Juni 1846 zu dem Gesetze vom 6. April 1822. 
B. 
Zollverfassungs-AWugelegenheiten: 
1) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staa- 
ten des Zollvereines einerseits und Hannover und den übrigen 
Staaten des Steuervereines andererseits, wegen Beförderung 
der gegenseitigen Verkehrsverhäáltnisse, vom 16. Ok- 
tober 1845 ————□—————□—□—□——□———□—□—□—..CECECEEEEEC ——————— 
2) Uebereinkunft zwischen denselben Staaten, wegen Unterdrückung 
des Schleichhandels d. eoh.AHfHH. 
3) Uebereinkunft zwischen den Staaten des Zollvereines einerseits und 
Hannover andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener 
Theile des Königreiches Hannover an den Zollverein 
d. 60 (44444. ..#"#"* EEILILIEIIEIIIIEEIIEIIIIIIIII 
4) Uebereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig, wegen der 
Besteuerung innerer Erzeugnisse in den, dem Zollvereine 
angeschlossenen Königl. Hannoverschen Gebietstheilen d. eod. d. 4 
5) Uebereinkunft zwischen Hannover und den übrigen Staaten des 
Sceuervereines einerseits und Braunschweig andererseits, wegen des 
Anschlusses verschiedener Braunschweigscher „Gebiets- 
theile an den Steuerverein d. ecoo. 410. .. 
6) Uebereinkunft zwischen Hannover und Braunschwen „ die in den 
Kommunion-Besitzungen zu erbebenden indirekten Ab- 
gaben betr. d. eod. 4.4 ..“““ ... .. ....... . .. 
7) Uebereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den uͤbrigen 
Staaten des Zollvereines einerseits und Hannover und den uͤbrigen 
Staaten des Steuervereines andererseits, wegen Erleichterung 
des gegenseitigen Verkehrs d. eod. d. mit 2 Anlagen.. 
130. 
156-158. 
131. 
123. 
9—15. 
16—18. 
18—24. 
24—27. 
  
27—40. 
V. 
 
	        
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