Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Regierungs-Blatt 
Großherogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 17. Weimar. 4. November 1846. 
  
  
Bekaunutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
das nachstehende Gesetz vom 30. vorigen Monats, einige Abänderungen 
des Vereins-Zoll-Tarifs betreffend, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 3. November 1846. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Mandelsloh. 
ECarl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
In Folge getroffener Vereinbarungen zwischen den Regierungen der 
zum Gesammtzoll= und Handels-Vereine verbundenen Staaten verordnen Wir 
hierdurch unter im Voraus ertheilter ständischer Zustimmung: 
24
	        
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