Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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1) Bei dem Artikel „Balsame“ — Seite 9 des Waarenverzeichnissed — 
ist das Beispiel „Muskatbalsam (Muskatbutter)“ zu streichen und bei 
dem Artikel: „Muskatbalsam (Muskatbutter)““ — Seite 90 des 
Waarew#verzeichnisses — auf Pos. 11 5 u zu verweisen. 
2) Bei dem Artikel: „Brummkreisel“ — S. 20 des Waarerverzeich- 
nisses — ist (wie bei „Kreisel“) auf Pos. II 12 f hinzuweisen. 
3) Bei dem Artikel: „Fischbein“ — S. 42 des Waarewerzeichnisses 
— ist den Unterabtheilungen: „gerissenes“ und „geschnittenes“ die nach- 
stehende erlduternde Fassung zu geben: 
„Fischbein, gerissenes (die unmittelbar durch das Spalten des 
rohen Fischbeins gewonnenen, noch rauhen, unebenen Stäbe)“. 
„Fischbein, geschnittenes (in geebneten, glatten oder zur Ver- 
wendung bereits vorgerichteten Stäben). 
4) Bei den Artikeln: „Glasflüsse“ — S. 50 des Waarenverzeichnis- 
ses — und: „Glasst eine“ — S. 51 des Waarenverzeichnisses — 
ist, anstatt der Hinweisung auf Pos. II 10 c, lediglich hinzuzufügen: 
„Siehe Steine, unechte.“ 
5) Vor dem Artikel: „Jalapa-Wurzel“ — S. 62 des Waarenverzeichnis- 
ses — ist einzuschalten: 
„Jalapa-Harz (ein aus der Jalapa-Wurzel mittelst Weingeist 
ertrahirtes und sodann durch Destillation und Eintrocknung des Rück- 
standes gewonnenes chemisches Präparat) und dabei auf Pos. II 5 a 
binzuweisen. 
6) Die Artikel: „Seide, gefaärbte, gezwirnt“ — Seite 123 des 
Waarenverzeichnisses — und: „Zwirn, seidener“ — S. 157 des 
Waarenverzeichnisses — sind dahin zu vervollständigen: 
„Seide, gefärbte, gezwirnt, auch Zwirn aus roher Seide oder 
Floretseide (Nähseide, Knopflochseide 2c.)“ 
und 
„Zwirn aus Seide oder Floretseide.“ 
7) Bei dem Artikel: „Wollene Waaren“ — S. 150 des Waarenverzeich- 
nisses — sind folgende 
„Anmerkungen:“ 
„1) Waaren, in welchen das Vorhandenseyn von Kammgarn unzwei- 
felhaft erkennbar ist, werden, dafern sie gemustert sind — je- 
denfalls zu Pos. 41 c 1 gerechnet.“
	        
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