Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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8. 4. 
Jedes Stipendium wird jährlich zu Ostern immer nur auf ein Jahr ver- 
liehen, kann aber nach dessen Ablauf, sofern die Voraussetzungen, von welchen 
die Verleihung abhing, fortdauern, demselben Stipendiaten wieder zugetheilt 
werden. 
Ausnahmsweise tritt der sofortige Verlust des Bezugsrechtes auch schon 
vor Ablauf des Jahres dann ein, wenn der Stipendiat früher das Gymna- 
sium freiwillig oder unfreiwillig verläßt, verstirbt oder der Wohlthat für un- 
würdig erkl#rt wird. 
g. 5. 
Der Betrag eines jeden Stipendiums bestebt jährlich in 35 Thlr. 6 gr. 
5 pf., welche in halbjährigen Raten zu Michaelis und zu Ostern, und zwar je- 
detmal erst nach Ablauf des Halbjahres, bei dem beauftragten Rechnungsfüh- 
rer, unter Zurechnung der diesem verwilligten Kollektur= und Rechnungs-Ge- 
bühr von neun Pfennigen für jeden Thaler, gegen Quittung zu erheben sind. 
g. 6. 
Ueber die Verleihung und Entziehung der Stipendien entscheidet vorbe- 
haͤltlich des Rekurses an die höchste Behörde das Großherzogliche Ober-Kon- 
sistorium erster Abtheilung zu Weimar, woelches dabei rücksichtlich der Dürftig- 
keit der Bewerber vorzugsweise glaubhafte behördliche Zeugnisse zu beachten, 
rücksichtlich der Würdigkeit derselben aber das Gutachten der Ephorie und der 
Lehrer-Konferenz des Gymnasiums zu vernehmen hat. 
g. 7. 
Auch die Verwaltung des Stipendien-Fonds liegt der gedachten Abthei- 
lung des Ober-Konsistoriums in der Weise ob, daß dasselbe jährlich zu 
Michaelis durch einen dazu beauftragten Subaltern — in der Regel durch den 
Botenmeister — die Gelder in ungetheilter Summe bei der Kammerkasse erhe- 
ben und über deren Verwendung Rechnung führen zu lassen hat. Der Rech- 
nungsführer hat hierfür nur die im F. 5 erwähnte Gebühr zu beziehen. 
Auf höchsten Befehl wird diese Verordnung hiermit zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 12. DOktober 1846. 
Großherzoglich Sächsisches Ober--Koufßstorinm, 
erste Abtheilung. 
Percer.
	        
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