üegierungs - Blatt
Greßhberisso ge hum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 2. Weimar. 1. Januar 1846.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem zwischen der Krone Baiern einerseits und dem Großherzogthume
Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Herzogthume Sachsen-Meiningen und dem
Herzogthume Sachsen Coburg und Gotha andererseits zu München eine Ueber-
einkunft über die Herstellung einer Eisenbahn-Verbindung von der obern Main-
Gegend bis zur Weser-Gegend und in Beziehung hierauf zwischen den drei
genannten Saächsischen Regierungen eine Separat-Uebereinkunft abgeschlossen,
auch die hierüber allerseits ausgefertigten Ratifikations-Urkunden bereits ausge-
wechselt worden sind: so werden jene beiden Verträge zur Nachachtung für
alle Großherzoglichen Behörden und Unterthanen in nachstehender Weise be-
kannt gemacht.
Weimar am 31. Dezember 1845.
Großherzoglich Sächsisches Winisterium der aus-
wärtigen T gelegenheiten.
von Watzdorf.
» Die Koͤniglich Baiersche Regierung einerseits, dann die Großherzoglich
Sachsen-Weimar-Eisenach'sche, die Herzoglich Sachsen-Meiningen'sche und die
Herzoglich Sachsen-Coburg= und Gothaische Regierung andererseits in der
Absicht, den öffentlichen Verkehr durch die Herstellung einer vollständigen Eisen-
bahn-Verbindung von der obern Main-Gegend bis zu der Weser-Gegend zu
erleichtern und zu befördern, sind zu diesem Zwecke über folgende Punkte über-
eingekommen: