Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

üegierungs - Blatt 
Greßhberisso ge hum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
   
Nummer 2. Weimar. 1. Januar 1846. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen der Krone Baiern einerseits und dem Großherzogthume 
Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Herzogthume Sachsen-Meiningen und dem 
Herzogthume Sachsen Coburg und Gotha andererseits zu München eine Ueber- 
einkunft über die Herstellung einer Eisenbahn-Verbindung von der obern Main- 
Gegend bis zur Weser-Gegend und in Beziehung hierauf zwischen den drei 
genannten Saächsischen Regierungen eine Separat-Uebereinkunft abgeschlossen, 
auch die hierüber allerseits ausgefertigten Ratifikations-Urkunden bereits ausge- 
wechselt worden sind: so werden jene beiden Verträge zur Nachachtung für 
alle Großherzoglichen Behörden und Unterthanen in nachstehender Weise be- 
kannt gemacht. 
Weimar am 31. Dezember 1845. 
Großherzoglich Sächsisches Winisterium der aus- 
wärtigen T gelegenheiten. 
von Watzdorf. 
» Die Koͤniglich Baiersche Regierung einerseits, dann die Großherzoglich 
Sachsen-Weimar-Eisenach'sche, die Herzoglich Sachsen-Meiningen'sche und die 
Herzoglich Sachsen-Coburg= und Gothaische Regierung andererseits in der 
Absicht, den öffentlichen Verkehr durch die Herstellung einer vollständigen Eisen- 
bahn-Verbindung von der obern Main-Gegend bis zu der Weser-Gegend zu 
erleichtern und zu befördern, sind zu diesem Zwecke über folgende Punkte über- 
eingekommen:
	        
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