Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

VBnuhalt. 
Seite des 
Regierungs-= 
Blattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
Seelenlisten. Grundsäe über die periodischen Aufnahmen derseben 
in saͤmmtlichen Zollvereins- Staaten ... ............ 
Sparkasse zu Weida erhält die Rechte einer milden Stiftung 
Sportel- und Gebuhren-Tage für die Gerichts= und Vorwal- 
tungs-Behörden des Großherzogthumes vom 1. Dezember 1840. 
Authentische Interpretationen einiger Paragraphen derselbbn. 
Stadtgemeinden — mehre — deren Führung von Prozessen. 
Sctaffetten-Pferd. Erhöhung dessen Tare auf das Jahr 1847 
Stiftung — milde — die Ertheilung der Rechte derselben: 
a) für die Brandversicherungs-Anstalt der Geistlichen und Schullehre 
b) für die Sparkasse zu Weidadaaa 
) für die in Weimar zur Unterstützung Gewerbetreibender bestehende 
Vorschußkassee ... ... .... ...... 
Straferkenntnisse. Verordnungen über deren Vostreckung ...... 
Strafgesetzbuch vom 5. April 1839. Einschaͤrfung der Vorschrift 
im Art. 50 desselben mit Hinsicht auf §. 6 des Gesetzes zum Schutze 
der Holzungen, Baumpflanzungen, Felder und Gärten vom 10. 
November 1840 ....„ ........ . ... .. 
tr dlungen, vorgeschrieben im F. 29 unter c dves Ge. 
seges zum Schutze der Holzungen, Baumpflanzungen, Felder und 
Gärten vom 10. November 1840 sind nach dem im Art. 53 des 
Strafgesetzbuches vom 5. April 1839 bestimmten Verhältnisse zu bewirken 
Streichzundhölzchen, Streichzündschwamm und alle aͤhn- 
liche, durch bloßes Aufstreichen oder Reiben sich entzuͤndende Praͤparate. 
Wiederaufhebung des Verbotes vom 25. November 1841 wegen des 
Verkaufes derselben (Reg. Bl. v. J. 1841 S. 286) und Aufstellung 
von Vorsichtsmaßregeln bei dem Vertriebe jener Präparate 
Suhneverhandlungen, zugestanden dem Stadtrathe zu Weimar 
bis auf Wiverruf bei Streitigkeiten auf den dasigen Getreidemärkten 
C. 
Tann. Postverbindungen zwischen diesem Orte und Buttlar ........ 
Sbheologische Kandidaten. 
S. Kandidaten der Theologie. 
Thuringische Eisenbath — Gesetze. Bekanntmachung. . . .. 
Todten scheine. Deren Ausstellung uͤber fremde Unterthanen, oder 
im Auslande geborne Personen, welche ohne Hinterlassung hiesiger Lei- 
beserben in dem Großherzogthume gestorben sippooo · 
  
  
91—96. 
128. 
130. 
126. 
165. 
150. 
128. 
130. 
103-106. 
128. 
146. 
48. 
14. 
133. 
ei 
159.161. 
6/ 16“. 
  
VI. 
IV. 
III. 
III.
	        
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