Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Zahalt. 
  
  
13) Gesetz vom 25. Juni uͤber die Zoll- und Steuer- Saͤtze vom 
Syrop und Zucker . .. ...... ..-.....«...... ...... 
14 
“ 
Gesetz vom 4. Mai wegen Erhebung der Uebergongsabgabe von 
Aabakt-Stengeln.. .... . .. ........ 
Ministerial-Bekanntmachung vom 10. Dezember, den Zollsatz 
für die auf der oberschlesischen Eisenbohn über Myslowitz ein= und 
links der Oder oder durch die Odermündungen auegehenden oder 
transitirenden Waoren, ingleichen den Durchgangszoll für die zwi- 
schen Myélowitz und Ocerberg transitlrenden Güter und für das 
Vieh betreffeenddd ... . ... ... . . . .. ...... 
15 
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Zucker. Gesetz über die Zoll- und Steuer Süätze von demselben vom 
25. Juni "———.—.—ees · ————————— 
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Zusendungen von literarischen Erzeugnissen und von Kunstwerken, 
gerichtet an den Großherzog, die Großherzogin, den Erbgroßherzog 
und die Erbgroßiherzogen, K. K. H. H., werden, ohne vorausgegangene 
B'stellung, entw'der zurückgesenndet oder bleiben unbeachtet liegen 
  
Selte desr der 
Reqierungs Bekannt-- 
Blattes.chung. 
155. — 
97. — 
i 
269. — 
155. — 
61. — 
Vorstehendes Repertorium ist zu Folge des bei Errichtung des Groß- 
herzoglichen Regierungé-Blattes am 18. März 1817 erschienenen höchsten 
Patents und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Bl. v. J. 
1817 S. 2 und v. J. 1832 S. 18) bearbeitet und abgedruckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1847. 
Die Medaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müäller.
	        
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