Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 18. Weimar. 30. Juni 1847. 
  
Bekannutmachungen. 
I. In Berücksichtigung der gegenwärtigen außerordentlichen Fourage- 
Theuerung haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, die Taxen 
bei Extraposten auf 144 Sgr. 
bei Courieren und Estaffetten auf 191 Sar. 
für das Pferd und die Meile von jetzt ab bis zum Ende des Monats Okto- 
ber dieses Jahres zu erhöhen gnädigst geruhet. 
Mit dem 1. November d. J. treten die in unserer Bekanntmachung vom 
17. Dezember v. J. bezeichneten Taren wieder ein. 
Unter Bezugnahme auf F. 1 der höchsten Verordnung vom 22. August 
1845 bringen wir dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 5. Juni 1847. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
Helbig. 
II. Da einige der zeitherigen Beschränkungen des Porto-Freithums 
für herrschaftliche Dienstsachen beschwerliche Berechnungen und andere Weite- 
rungen veranlassen, welche mit dem Gegenstande zum Theil außer Verhältniß 
stehen, so ist mit der General-Direktion der Großherzogl. Sächsischen Fürstlich 
Thurn und Tarisschen Lehnsposten zu Frankfurt a. M. eine Vereinbarung da- 
hin zu Stande gebracht worden, daß das nach Art. 31 und 32 des Post- 
Lehnsvertrags vom 8. Dezember 1816 (§.JF. 23 und 24 des Patents vom 31. 
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