Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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Bekanutmachungen. 
I. Auf Antrag der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Staatsregierung 
werden die diesseitigen Staatsangehörigen vor dem Ankaufe der aus den öf- 
fentlichen Kunstschätzen zu Rom, Florenz und Venedig herrührenden Gegen- 
stände, deren Verschleuderung von dortigen Machthabern angeordnet worden 
ist, sowohl aus Rücksichten der Civilisation und der Humanität, welche die 
Zerstörung jener Schätze höchst bedauerlich erscheinen lassen, als auch im eige- 
nen Interesse der Käufer, welche, da die Kaiserlich Königliche Staatsregierung 
und der päpstliche Stuhl jene Veraußerung für ungesetzlich und nichtig erklärt 
haben, Eigenthumsansprüchen ausgesetzt werden könnten, hiermit gewarnt. 
Weimar am 8. Mai 1849. 
Großherzoglich Süächsische Landesregierung. 
von Mandelsloh. 
II. Da für angemessen erachtet wird, den Steuer-Rezeptur-Bezirk Blanken- 
hain vom 1. Juli d. J. an von dem Ober-Kontrole-Bezirke Weimar, wel- 
chem derselbe zeither angehörte, abzuzweigen und dem Ober-Kontrole-Bezirke 
Jena einzuverleiben: so wird diese Veränderung hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 11. Juni 1849. 
Großherzoglich Sächfisches Landschafts-Kollegium. 
K. Hufeland.
	        
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