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4) Verwandelung des Hauptzollamtes zu Coesfeld, Provinz Westphalen,
in ein Hauptsteueramt ohne Niederlage.
II. Königreich Sachsen.
Ermachtigung der Nebenzollämter I. zu Neugersdorf und Ebersbach
zur Ausfertigung und bezüglich Erledigung von Begleitscheinen nach und aus
den Königreichen Preußen und Sachsen, dem Kurfürstenthume und Groß-
berzogthume Hessen, dem Herzogthume Braunschweig und der Stadt
Frankfurt a. M., jedoch hinsichtlich der Begleitscheinerledigung mit Aus-
nahme der Kolonial-Waaren, bezüglich bei Ebersbach der baumwollenen,
leinenen, seidenen und wollenen Manufaktur-Waaren und mit der beson-
dern Bestimmung
a) eingehende Waaren ohne Beschränkung in den Gegenständen bis auf
Quantitäten von Hundert Thalern Zollbetrag in einer Post entweder
mit dem Zolle zu vernehmen, oder mit Begleitschein II. abzufertigen;
b) Wolle für Sortirungs-Lager und eingehende Poststücke ohne Beschrän-
kung, ingleichen
) Extra-Postreisende abzufertigen.
IIII. Großberzogthum Baden.
a) Verwandelung des Nebenzollamtes I. zu Gressern in ein Rebenzollamt
II. und das Nebenzollamt II. zu Gailingen in ein Rebenzollamt I., ferner
b) Verlegung des Nebenzollamtes I. zu Neuhaueê nach Blumberg, dage-
gen Errichtung eine# dem Nebenzollamte I. zu Blumberg zugeordneten
Anmeldepostens zu Neuhaus in Verbindung mit einem Nebenzollamte II.
c) Aufhebung detHauptsteueramtes zu Knielingen und Ueberweisung des
dortigen Zolldienstes mit Ausnahme des Nebenzollamtes I. zu Waghdu-
sel, welches dem Hauptzollamte Mannheim zugetheilt worden — an das
Hauptsteueramt zu Karlsruhe.