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d) Erweiterung der Kompetenz der Nebenzollaͤmter J. zu Riedern und
Erzingen zur unbeschränkten Ausstellung und Erledigung von Begleit-
scheinen I.
e) Verlegung des Hauptzollamtes zu Kadelburg nach Thiengen und des
Nebenzollamtes I. in Waldöhut nach Kadelburg, während gleichzei-
tig in Fahrhaus bei Waldehut ein Abfertigungs-Büreau des Haupt-
zollamtes in Thiengen errichtet und die Anmeldestelle in Fahrhaus
nach Waldöhut überwiesen worden ist.
) Beilegung der Benennung: „Hauptsteuerämter“ für die Hauptzollämter
Neufreistett bei Rheinfelden, Thiengen, Randegg und Ludwigs=
bafen.
IV. Herzogthum Braunschweig.
Verleihung des Niederlagsrechtes an das Hauptzollamt zu Holzmin den.
Zugleich wird in Bezug auf die Bekanntmachungen vom 12. April und
15. Oktober 1844 (Reg. Bl. S. 19, 165 fg.), die Uebergangsstraßen und
Uebergangsstellen betreffend, zugleich noch weiter bemerkt, daß
1) im Königreiche Bayern eine Uebergangsstelle im Orte Mitwitz auf der
vertragsmäßig bestehenden Uebergangsstraße von Kronach nach Sonne-
berg und
2) von der Königlich Scchsischen Staatsregierung im bayerischen Bahnhofe
zu Hof zur Abfertigung sowohl der dort eingehenden, der Uebergangs-
steuer unterliegenden Waaren, als auch der zur Ausfuhr bestimmten steuer-
bonifikationsfähigen Spirituosen ein Uebergangssteueramt,
errichtet worden ist.
Weimar am 8. November 1849.
Drittes Departement des Großherzoglich Gächischen
Staats-WMinisterinms.
G. Thon.