Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

Seite des 
Regierungs-= 
Vlattes. 
WAuhalt. 
  
  
Beamte, deren Anstellung oder deren Stellung zur Disposition in Folge der 
neuen Organisation der Staatsbehörddddddnn . .. .. 510 
Bebra in Kurhessen. Errichtung einer gemeinschaftlichen Uebergangestelle % 
dem dasigen Eisenbahnoneeennnnn . . 
  
Behörden. Formulare fur Justiz= Behördnnnn 580— 584. 
Berga. Das dasige Amts-Physikat betreffdeee 590. 
Berka a. d. Ilm. Errichtung eines Forst-Inspektions= Bezirkes voselbst. 642. 
Berka a. d. Werra: 
1) postmäßige Entfernung zwischen hier und dem Eisenbahnhofe bei Ger- 
stugen .. .. ... . . . 658. 
2) der dasigen üeebergangsstelle wird die Befugniß zur Ausfertigung und 
Erledigung von Uebergangsscheinen beigelg 614. 
Besitzungen — einzeln gelegene, keinem Ortsgemeindebezirke zugehörig len 
wesene Besitzungen — gehoͤren mit den Ortsgemeindebezirken, mit denen sie 
vereiniget worden sind, zu dem Amtsbezirke, zu welchem die betreffende 
Ortsgemeinde gewiesen worden it . .. 557. 
Bestellgebuhr von Briefen an oöffentliche Behorden. ............ 674. 
Bezirksausschusse: a. deren Wahl und b. Gesetz über deren Wegegetder 449. 555. 
Bezirks- Direktoren: 
1) die Abgrenzung der fünf Verwaltungebezirke derselben sowie die Be- 
stimmung ihrer Siße betreffend 444409. 544. 
2) sie sollen mit dem 1. Juni 1850 in eine gewisse Thätigkeie treten. 546. 
3) sie sind befugt, off entliche Amtsdiener zu auswaͤrtigen Bestelungen zu 
gebrauhen. 544. 592. 
Bezirks= Kommissare. Diesen Dienst- * an vie arsten Hüfe 
beamten der Bezirks-Direktoren fhgwen ... 541. 553. 
Bezirks-Stenereinnahmen bleiben in i- so zur, noch nicht 
ein Regnungsamt bestebtt... ..... 579. 
Blankenhayn; das Rechnungsamt, die Steuer- Rereptur sowie die Amits. 
und Stadt-Steuereinnahme daselbst betreffe . 589. 657. 
Bösleben. Die dasige Steuerrinnahme soll die Brardtas Betrige an 
die Bezirks-Einnahme zu Stadtremda abliefen 671. 
Brandverfcherungs= Angelegenheiten sollen bis auf weitere Bestimmung, 
wie bisher, auch ferner den Justiz= Aemtern obliegen ...... 550. 579. 
Brandversicherungs-Beiträge: 
1) deren Erhebung und Ablieferung tritt durch von der Gemeinde zu er- 
nennende und zu vertretende Einnehmer in jedem Orte ein. 579. 
2) deren Ablieferung aus dem Eisenachschen Kreise an die Brandversiche 
rungs-Kasse zu Weimar und an die Kreissteuer-Einnahme zu Eisenach 656. 
Bürgel. Die dortige Diözes betreffend 671. 
VaniOCmtracsOommifsiouzderenErrichtung................ 4. 
 
	        
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