391,
Nur wenn im Falle des Art. 97 der Betheiligte die Untersuchung durch
Zurücknahme seines Antrages ganz aufgegeben hatte, kann für ihn keine Wie-
deraufnahme beantragt werden.
Art. 335.
Wurde ein Angeschuldigter bei dem Schlusse der Voruntersuchung (Art.
202) oder durch ein Endurtheil (Art. 254) von der Anklage freigesprochen,
weil ein unrichtiger Ankläger aufgetreten ist, so ist dem wirklich zur Anklage
Berechtigten die Wiederaufnahme der Untersuchung unbenommen.
Art. 336.
Wurde ein Angeklagter durch ein Endurtheil wegen mangelnden Beweises
freigesprochen, so kann der Staatsanwalt oder Privat-Ankläger eine Wieder-=
aufnahme der Untersuchung nur dann beantragen:
1) wenn die Freisprechung durch Fälschung, falsches Zeugniß, Bestechung
oder durch ein sonstiges Verbrechen des Angeklagten oder einer dritten
Person herbeigeführt wurde, und hierüber bereits ein gerichtliches Straf-
urtheil vorliegt;
2) wenn der Freigesprochene später gerichtlich oder außergerichtlich ein Ge-
ständniß des Verbrechens abgelegt hat;
3) wenn spater andere Personen wegen desselben Verbrechens verurtheilt
worden sind und sich bei dieser Gelegenheit Beweismittel ergeben ha-
ben, welche die Ueberführung des Freigesprochenen als Mitschuldigen
zu begründen geeignet sind.
Art. 337.
Auch wenn der Angeklagte in dem Endurtheile verurtheilt wurde, kann
der Staatsanwalt Wiederaufnahme der Untersuchung in den im Art. 836 auf-
geführten Fällen beantragen, vorausgesetzt, daß zu Nr. 1 in dem fraglichen
Verbrechen die Veranlassung zu einem milderen Strafurtheile lag, oder zu Nr. 2
und Nr. 3 aus dem Geständnisse oder den Beweismitteln sich ergibt, daß das
Verbrechen härter zu bestrafen war, als in dem Endurtheile geschehen ist.
Es soll jedoch in allen diesen Fällen die Wiederaufnahme der Untersuchung
nicht Statt finden, wenn es sich nur um Auswahl einer höheren Strafe inner-
halb derselben gesetzlichen Strafgrenzen handeln würde, und sie soll daher nur
eintreten, wenn die Folge der Wiederaufnahme eine Beurtheilung nach einer
anderen und härteren Strafbestimmung seyn wird.