Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Snha l t. 
Seite des 
NReglierungs= 
Blattes. 
  
Oesterreich — Kaiserthum — Zoll= und Handels-Vertrag zwischen diesem 
und der Krone Preußen 
Olbersleben. Die Errichtung einer Spielkarten= Verkaufsstelle für diesen 
Ort und Umgegnnndddd . . . .. 
Oldenburg — Großherzogthum — Sikhe Paßkarten. 
Oppurg. Siehe Neustadt a. d. Orl 
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Parma — Herzogthum — dessen Beitritt zu dem Handels= und Zoll-Ver- 
trage zwischen Oesterreich und Preußen vom 19. Februar 1853 
Paßkarten. Beitritt des Großherzogthumes Oldenburg zu dem Vertrage 
über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel 
Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer. 
Nachtrag vom 30. Dezember 1852 zu dem Statut vom 1. Oktober 1841 
Personen. Siehe Gerichtsstand. 
Pfannenstein-Auflösungsmittel. Das dem Raths-Apotheker D. 
Schulze und dem Fabrikanten Zahn zu Zerbst hierauf ertheilte Privilegium. 
Pfarreien. Siehe Kirchen. 
Pferdehaoltungsgelder des Forst= und Steueraufsichts-Personals. Gesetz 
Poligei: Strafsachen. Verordnung über den Strafgelder-Bezug in den- 
selbkbenn. 
Polizei= Verwaltung in den einzelnen Orten, deren Handhabung durch 
die Gemeindevorstände 
Porto-Freithümer, persönliche und in Armensachen auf den Fürstlich 
Thurn und Teaxisschen Posten 
Postreisende. Gesetz über die Werths -Deklaration und die Hasrpflcht für 
das Gepäck derselben 
466666666.*“*———-————————————————————— 
  
. 22 2 222 2 2 2 2 22 222222222 
Postsendungen mit der Brief= oder Fahr- vost in den zum Fürstlich Thurn- 
und Taxisschen Postgebiete gehörigen Staaten. I 
Postsendungen — Briespost-Sendungen — 
1) Gebrauch der Marken bei denselben 
2) Bestellgeld für durch Marken frankirte gewöhnliche, nicht rekommandirte. 
Postverkehr, dessen Erleichterungen mit Italien und der Schweitz . .. 
Preußen — . Königreich — Die Zulassung der in dem Großherzogthume con- 
cessionirten Vichverschneider in jenem 
Preußen — Königreich — Siehe Zollverträge. 
Privat-Messungen. Dienstvorschrift für die Geometer bei denselben 
Pyrmont — Ffrstenthum — die Fortdauer dessen Anschlusses an das J9oll- 
System Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereiness-4 * 
225266. 
331. 
9. 
331. 
267. 
37—39. 
213. 
349. 
217—219. 
29 — 32. 
211. 
333— 335. 
40. 
| 
153—156. 
368. 
119— 126. 
143— 152. 
356—358.