Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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4) Als einfache Briefe werden behandelt: 
a) hinsichtlich des deutschen und schweizerischen Portos solche, welche ein 
Loth Zollgewichtes ausschließlich wiegen; bei schwereren Briefen wird 
für jedes Loth oder den Theil eines Lothes Mehrgewicht die ein- 
fache Taxe erhoben; 
b) hinsichtlich des sardinischen Portos diejenigen, welche das Gewicht 
von ½ Loth köllnisch (/8. Grammen) nicht übersteigen; bei schwere- 
ren Briefen wird von je ½ Loth köllnisch zu je ½ Loth köllnisch die 
Taxe des einfachen Briefes erhoben. 
5) Rekommandirte Briefe müssen bei der Aufgabe ganz frankirt werden und 
mit einem Verschlage und mindestens zwei Siegeln verschlossen versehen seyn. 
An deutschem und schweizerischem Porto wird die gewöhnliche Brief-Taxe 
nach dem Gewichte und neben derselben eine Rekommandations-Gebühr von 
2 Sgr. erhoben. An sardinischem Porto ist das Doppelte der sardinischen Tare 
für einen gewöhnlichen Brief gleichen Gewichtes zu erbeben. 
Die Beigabe von Retour-Recipissen oder die Rekommandation von Waa- 
renproben und Kreuzband-Sendungen ist nicht gestattet. 
6) Für Kreuzband-Sendungen, bei welchen den im Postvereins-Verkehre 
bestehenden Bestimmungen genügt ist, welche also bei der Aufgabe vollständig 
frankirt worden, ist zu erheben: 
a) an deutschem Porto der Betrag von 4 Pfennigen für das Loth Zoll- 
gewichtes; 
b) an schweizerischem und sardinischem Porto zusammen der Betrag von 
3/1 Sgr. für jede Zeitung oder jeden Druckbogen, deren Zahl deshalb 
auf der Adresse anzugeben ist. 
7) Für Briefe mit Waarenproben, welche den im Postvereins-Verkehre gel- 
tenden Bedingungen entsprechen, wird erhoben: 
a) an deutschem und schweizerischem Porto für je 2 Loth Zollgewicht 
das einfache Brief-Porto; 
b) an sardinischem Porto die volle Taxe wie für gewöhnliche Briefe. 
Weimar am 7. Mai 1853. 
Großherzoglich Sächsssche Ober-Postinspektion. 
Helbig. 
  
Berichtigung: Seite 112 f. 3 letzte Zeile ist statt „Afterpachter“ zu lesen: Asterverpachter.
	        
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