Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Letztere Verabredung wird jedoch nur für den Fall getroffen, daß nicht 
in der Zwischenzeit sämmtliche Deutsche Bundesstaaten über gemeinsame Maß- 
regeln übereinkommen, welche den mit der Absicht des Artikels 19 der Deut- 
schen Bundes-Akte in Uebereinstimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen 
Zollvereines vollständig erfüllen. 
Gegenwärtiger Vertrag soll alsbald zur Ratifikation der hohen kontrahi- 
renden Theile vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden spä- 
testens binnen sechs Wochen in Berlin bewirkt werden. 
So gescheben Berlin am 4. April 1853. 
(gez.) von Pommer Csche. Pbilippsborn. Delbrück. Meixner. 
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von Schimpff. Klenze. von Sigel. Hack. 
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Duysing. von Biegeleben. Thon. von Thielau. 
Liebe. Marschall von Bieberstein. Coester. 
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