Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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II. Dem Posamentirer-Meister Franz Eichhorn zu Neustadt a./O. ist auf 
Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuer- 
versicherungs-Gesellschaft zu Berlin innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes 
bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 23. Juli 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsfisch en 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
III. Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juni 
1845 folgenden Beschluß gefaßt: 
„Die Bundesversammlung erklärt, daß der gräflichen Familie Bentiuck 
„nach ihrem Standesverhältnisse zur Zeit des deutschen Reiches die Rechte 
„des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Art. 14 der 
„deutschen Bundes-Akte zustehen.“ 
In Gemäßheit eines anderweit am 12. Mai d. J. gefaßten Bundestags- 
Beschlusses wird dieses hiermit, auf Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
höchsten Befehl, auch im Großherzogthume öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 27. Juli 1853. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
v. Watzdorf. 
IV. Nachdem die Kaufleute Gotthilf Junge und Sohn zu Apolda die von 
ihnen bisher geführte Agentur der Aachener und Münchener Feuerversicherungs- 
Gesellschaft niedergelegt haben und von dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
auf Nachsuchen dem Kaufmann Adolph Junge zu Apolda die Erlaubniß zur 
Uebernahme und Betreibung dieser Agentur innerhalb der Grenzen des Groß- 
herzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden ist; so wird solches bezüglich 
mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. Juni v. J. hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. Juli 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld.
	        
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