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II. Dem Posamentirer-Meister Franz Eichhorn zu Neustadt a./O. ist auf
Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuer-
versicherungs-Gesellschaft zu Berlin innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes
bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 23. Juli 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsfisch en
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
III. Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juni
1845 folgenden Beschluß gefaßt:
„Die Bundesversammlung erklärt, daß der gräflichen Familie Bentiuck
„nach ihrem Standesverhältnisse zur Zeit des deutschen Reiches die Rechte
„des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Art. 14 der
„deutschen Bundes-Akte zustehen.“
In Gemäßheit eines anderweit am 12. Mai d. J. gefaßten Bundestags-
Beschlusses wird dieses hiermit, auf Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
höchsten Befehl, auch im Großherzogthume öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 27. Juli 1853.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
v. Watzdorf.
IV. Nachdem die Kaufleute Gotthilf Junge und Sohn zu Apolda die von
ihnen bisher geführte Agentur der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-
Gesellschaft niedergelegt haben und von dem unterzeichneten Staats-Ministerium
auf Nachsuchen dem Kaufmann Adolph Junge zu Apolda die Erlaubniß zur
Uebernahme und Betreibung dieser Agentur innerhalb der Grenzen des Groß-
herzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden ist; so wird solches bezüglich
mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. Juni v. J. hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. Juli 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.