Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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big, ordinaire Bilderbogen; sofern diese Gegenstände in einem der kontrahiren- 
den Staaten gedruckt und verlegt sind. 
Schau= und Denk-Münzen. 
Anmerkung. Die für Zeitungen, Kalender uud Ankündigungen etwa be- 
stehende Stempelabgabe bleibt vorbehalten. 
20. Seiden Kokons (Seiden-Galleten). 
21. Steine und Steinwaaren. 
Hierunter sind verstanden: alle behauene und unbehauene Bruch-, Kalk,, 
Schiefer-, Ziegel= und Mauer-Steine; Mühlsteine; Schleif= und Wetz-Steine 
aller Art; Flintensteine; Lithographir-Steine, gravirte oder bezeichnete. 
Schieferstifte und Schiefertafeln (auch in hölzernen Rahmen); große Ar- 
beiten aus Marmor, Granit, Sandstein und Gyps (Monumente, Statuen, 
Büsten und dergleichen); Waaren aus Serpentin-Stein. 
22. Stroh., Rohr= und Bast-Waaren, nänlich: 
Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Stroh und Schilf, ordinaire, 
ungefärbte. 
23. Bieh, nänmlich: 
Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel; Kälber; Spanferkel; Schaafvieh, 
mit Ausschluß der Hammelj; Ziegen. 
24. Wagen und Schlitten, 
ohne Leder= oder Polster-Arbeit. 
25. Wildpret, 
kleines (Hasen, Kaninchen). 
26. Wolle, nenlich: 
Schaf= und mamm-Wolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, roh, 
gebleicht und gefärbt. 
 
	        
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