Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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8. Gegenstände, welche im Zwischenverkehr einem ermäßigten 
Zollsatze unterliegen, und zwar: 
  
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
Zwischenzoll-Satz 
  
der 
Verzollung. 
in 
Preußen. 
Thlr. Sar. 
in 
Oesterreich. 
Fl. Kr. 
  
Bast-, Binsen-, Rohr-, Schilf= und 
Stroh-Waareu: 
a) Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Schilf 
und Stroh, ordinaire, gefärbt, auch rohes, ge- 
spaltenes Stuhlrohr 
b) Stroh-, Rohr= und Bast- Gesicchte und derglei- 
chen Waaren, soweit solche nicht unter A Nr. 22 
oder vorstehend unter a und nachstehend unter # 
genannt sind; Decken von ungespaltenem Stroh; 
Hüte (mit Ausnahme der Bast= und Stroh-Hüte) 
ohne Garnitur; gespaltenes, gebeiztes Stuhlrohr 
c) Stroh-, Rohr= und Bast-Geflechte, welche mit 
seidenen oder anderen Gespinnsten oder mit Roß- 
haaren durchzogen oder durchwebt sind (Sparterie) 
Baumwollengarn aller Art, ungemischt oder ge- 
mischt mit Wolle oder Leinen, ungebleicht, gebleicht 
oder gefärbt, eindrähtig, mehrdrähtig oder gezwirnt, 
ungeschlichtet oder geschlichtet, ingleichen Baumwol- 
lenwatteeeoeoe ......... 
Beinwaaren, einschlüssig der Waaren aus Horn, 
Klauen und anderen thierischen Schnißzstoffen (mit 
Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein und Muschel 
schaalen): 
a) Fischbein, gerissenes ..... 
mit Holz, lohgarem Leder, Glas, Papier und 
Pappe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gype, 
unedlen weder echt noch unecht vergoldeten-oder 
versilberten, noch mit Gold= oder Silber-Lack 
überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neu- 
silber oder Packfong); Fischbein, geschnittenes und 
Fischbeinstöckke .»... .... 
Blei- und Noth--Stifte ..... .......... .. 
  
b) Beinwaaren, alle anderen, auch in Verbindung) 
  
Zentner 
Zentner 
Zentner 
Zentner 
Zentner 
Zentner 
Zentner 
  
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