Maßstab Zwischenzoll- Satz
Benennung der Gegenstände. ver in in
Verzollung. Preußen. Oesterreich.
Tolr. Sar. Fl. Tr.
Glas und Glaswaaren:
a) Spiegelglas, rohes, ungeschliffenne .Zentner 15 45
b) weißes Hohlglas, ungemustert, ungeschliffen, un-
abgerieben, ungepreßt, oder nur mit abgeschliffe-
nen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster=
und Tafel-Glas in seiner natürlichen Farbe (grün,
halb und ganz weifg .. SZentner
gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnitte-
nes, gemustertes weißes Glas; auch Behänge zu
Kronenleuchtern von Glas, Glasknöpfe, Glas=
perlen und Glasschmelz; geschliffenes Spiegelglas
belegt oder unbelegt, wenn das Stück nicht über
288 Preußische oder 284 Wiener Quadrat-Zoll
mißt .. Zentner
d) farbiges, bemaltes, vrgohene, versilbertes, oder
mit Pasten (Kameen) eingelegtes Glas ohne Un-
terschied der Form; Glaswaaren in Verbindung
mit Bein (mit Ausnahme von Elfenbein), Horn,
Klauen, Holz, lohgarem Leder, Papier und Pap-
pe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gyps, un-
edlen, weder echt noch unecht vergoldeten oder
versilberten, noch mit Gold= oder Silber-Lack
überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neu
silber oder Packfong); eingerahmte Spiegel, de-
ren Glastafeln nicht über 288 Dreußische oder
284 Wiener Quadrat-Zoll daos Stück messen;
Glasflüsse (unechte Edelsteine) ohne Fassung.. Zentner
Spiegelglas, geschliffenes, belegt oder unbelegt,
wenn das Stück mehr als 288 Dreußische oder
284 Wiener Quadrat-Zoll mißt, und zwar:
bei dem Eingange in Desterreich. ... . . . . . ... Zentner
bei dem Eingange in Preußen,
wenn das Stück mißt:
über 288 bis 576 □301 Preußisch. Stück
576 1000 .. . . Stuͤck