Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Verzeichniß 
derjenigen Gegenstände, von welchen im Zwischenverkehr zwischen 
Preußen und Oesterreich Ausgangsabgaben erhoben werden 
können. 
1) Abfälle und zwar: von Gerbereien das Leimleder; Abfälle und Theile 
von rohen Häuten und Fellen; abgenutzte alte Lederstücke; Hörner, Horn- 
spitzen, Hornscheiben, Hornspäne; Klauen; Knochen, letztere mögen ganz 
oder zerkleinert seyn. 
2) Blutegel. 
3) Eckerdoppern (Knoppern), Knoppernmehl, Eicheln, Eichelhülsen, Va- 
lonna, Galläpfel; Pottasche und andere unausgelangte vegetabilische 
Asche; Weinstein, roher. 
4) Gold= und Silber-Stufen. 
5) Granaten, rohe. 
6) Häute, Felle und Haare, und zwar: rohe (grüne, gesalzene, trockene) 
Häute und Felle zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf-, Lamm= und 
Ziegen-Felle; rohe Hasen= und Kaninchen-Felle; Haare aller Art, ein- 
schlüssig Borsten. 
7) Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier-Fabrikation: leinene, 
baumwollene, seidene und wollene Lumpen, auch macerirte Lumpen (Halb- 
zeug); Papierabschnitzel (Papierspäne); Makulatur (beschriebene und be- 
druckte); desgleichen alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke. 
8) Nickel und Kobalt-Erze und -Speise; Nickel-Metall und Nickel-Schwamm. 
9) Seide und zwar: Seiden-Galleten (Kokons); Seidenabfälle, ungespon- 
nen; Seide, rohe, unfilirt oder filirt; rohe Nähseide. 
10) Töpferthon für Porzellan-Fabriken (Porzellan-Erde). 
43 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.