Verzeichniß
derjenigen Gegenstände, von welchen im Zwischenverkehr zwischen
Preußen und Oesterreich Ausgangsabgaben erhoben werden
können.
1) Abfälle und zwar: von Gerbereien das Leimleder; Abfälle und Theile
von rohen Häuten und Fellen; abgenutzte alte Lederstücke; Hörner, Horn-
spitzen, Hornscheiben, Hornspäne; Klauen; Knochen, letztere mögen ganz
oder zerkleinert seyn.
2) Blutegel.
3) Eckerdoppern (Knoppern), Knoppernmehl, Eicheln, Eichelhülsen, Va-
lonna, Galläpfel; Pottasche und andere unausgelangte vegetabilische
Asche; Weinstein, roher.
4) Gold= und Silber-Stufen.
5) Granaten, rohe.
6) Häute, Felle und Haare, und zwar: rohe (grüne, gesalzene, trockene)
Häute und Felle zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf-, Lamm= und
Ziegen-Felle; rohe Hasen= und Kaninchen-Felle; Haare aller Art, ein-
schlüssig Borsten.
7) Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier-Fabrikation: leinene,
baumwollene, seidene und wollene Lumpen, auch macerirte Lumpen (Halb-
zeug); Papierabschnitzel (Papierspäne); Makulatur (beschriebene und be-
druckte); desgleichen alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke.
8) Nickel und Kobalt-Erze und -Speise; Nickel-Metall und Nickel-Schwamm.
9) Seide und zwar: Seiden-Galleten (Kokons); Seidenabfälle, ungespon-
nen; Seide, rohe, unfilirt oder filirt; rohe Nähseide.
10) Töpferthon für Porzellan-Fabriken (Porzellan-Erde).
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