Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
Großberzogihum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 32. Weimar. 28. September 1833. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Die von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, gnädigst vollzo- 
gene Koncessions-Urkunde für die Weimarische Bank und das landesherrlich be- 
stätigte Statut derselben wird hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 26. September 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. . 
von Watzdorf. 
Koncessions-Urkunde für die Weimarische Bank. 
Wir Carl Alerander, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
Nachdem Wir die Errichtung einer Bank in Weimar unter der Benen- 
nung: „Weimarische Bank“ genehmigt und die Bankhäuser Raphael Erlanger 
zu Frankfurt am Main und Mendelssohn und Kompagnie zu Berlin ermäch- 
tigt haben, zu diesem Zwecke eine Aktien-Gesellschaft mit einem Grund-Kapi- 
47 "