Uegierungs-Blatt
Großberzogihum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 32. Weimar. 28. September 1833.
Ministerial-Bekanntmachung.
Die von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, gnädigst vollzo-
gene Koncessions-Urkunde für die Weimarische Bank und das landesherrlich be-
stätigte Statut derselben wird hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 26. September 1853.
Erstes Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. .
von Watzdorf.
Koncessions-Urkunde für die Weimarische Bank.
Wir Carl Alerander,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
Nachdem Wir die Errichtung einer Bank in Weimar unter der Benen-
nung: „Weimarische Bank“ genehmigt und die Bankhäuser Raphael Erlanger
zu Frankfurt am Main und Mendelssohn und Kompagnie zu Berlin ermäch-
tigt haben, zu diesem Zwecke eine Aktien-Gesellschaft mit einem Grund-Kapi-
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