Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Zuziehung eines Mitglieds der Direktion und des nöthigen Hülfs-Personals 
vorzunehmen. Er hat das Geschäfts-Reglement und ewaige Abänderungen 
desselben vor deren Ausführung zu prüfen, bei Verwahrung der zu Aufertigung 
der Banknoten gebrauchten Platten mitzuwirken (G. 19), die von der Bank 
ausgestellten Renten-Briefe zum Zeugniß, daß der statutenmäßige Betrag nicht 
überschritten sey, mit zu unterzeichnen und auf deren Ausloosung und Kassirung 
Bedacht zu nehmen (S.§S. 23, 24) und in den §F. 14, 4 und F. 18 gedachten 
Fällen mit thätig zu seyhn. Dem Regierungs-Kommissar steht ferner die Be- 
rechtigung zu, über Beschwerden gegen die Bankverwaltung wegen verweigerter 
Darleihung von Kapitalen zum Zwecke der Ablösung grundherrlicher Rechte zu 
entscheiden und das ganze Hypotheken-Geschäft besonders zu überwachen. 
Ueberhaupt hat derselbe die Rechte der Staatsregierung der Bank gegen- 
über zu wahren und gegen jeden Beschluß der Verwaltung oder General-Ver- 
sammlung, durch welchen er jene Rechte verletzt glaubt, mit der Wirkung Ein- 
spruch einzulegen, daß die Ausführung des Beschlusses bis zur Entscheidung des 
Großherzoglichen Staats-Ministeriums ausgesetzt bleiben muß. 
Achter Abschnitt. 
Schluß-Bestimmungen. 
8. 89. 
Alle Aufforderungen, Einladungen und Bekanntmachungen, welche in diesem 
Statut vorgeschrieben worden, sind in Beziehung auf die dabei betheiligten 
Personen genügend erlassen, wenn sie in die im Großherzogthume erscheinenden 
officiellen Nachrichtsblätter und in drei bedeutendere, außerhalb des Großherzogthumes 
erscheinende und mit Rücksicht auf die Geschäftsverbindungen der Bank auszu- 
wählende Zeitungen eingerückt sind. Die zu solchem Zwecke ausgewählten Zei- 
tungen sollen von dem Verwaltungsrathe nach Eröffnung der Bank in den 
officiellen Nachrichtsblättern des Großherzogthumes, in der Leipziger Zeitung, der 
Frankfurter Postzeitung und den zu Berlin erscheinenden Haude-Spenerschen 
und Vossischen Zeitungen besonders angezeigt werden. 
 
	        
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