Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Den Gemeindebehörden der Orte, in welchen Aichämter sich befinden, ist 
übrigens nachgelassen, zur Deckung des Aufwandes für die Vorhaltung des Aich- 
Apparates zu den Aichgebühren einen Zuschlag erheben zu lassen, welcher in Ei- 
nem Pfennig für jeden angefangenen oder vollen Groschen der Aichgebühr be- 
stehen darf. 
Ueber die bezahlte Aichgebühr ist eine von dem beauftragten Gemeinde- 
beamten zu prüfende und zu signirende Quittung auszustellen. 
II. Aichungsverfabren. 
1. Aichungsverfahren bei Gewichten. 
s. 13. 
Bei der Aichung von kleineren und größeren Gewichten sind nachstehende 
Vorschriften zu befolgen: 
1) Der Aichmeister muß wenigstens zwei gut gearbeitete Wagen haben, 
eine für kleinere Gewichte bis zu sechs Pfund und eine für größere Gewichte 
bis zu einem Centner. Die Wagen müssen so aufgehängt seyn, daß sie einen 
kurzen Gang haben oder nur wenig ausschlagen, weil sich im entgegengesetzten 
Falle die Zapfen und Pfannen zu sehr abnntzen. 
2) Kein Gewicht darf mit dem Normal-Gewichte so verglichen werden, daß 
man (wie bei dem gewöhnlichen Abwägen) das zu aichende Gewicht auf die eine 
und das Normal-Gewicht auf die andere Wagschale legt. Es ist vielmehr 
jederzeit das nachstehend beschriebene Verfahren des Tarirens anzuwenden. 
3) Man legt auf die eine Schale das Normal-Gewicht und auf die an- 
dere Schale, als Gegengewicht oder Tara, so viele gleichgültige Dinge (z. B. 
Blei= oder Eisen-Stücke), bis die Zunge der Wage genau einspielt. Alsdann 
nimmt man das Normal-Gewicht von der Schale weg und legt statt dessen 
das zu aichende Gewicht auf dieselbe. 
Spielt nun die Zunge genau wieder ein, so ist das zu aichende Gewicht 
als richtig anzusehen; im gegentheiligen Falle muß dieses Einspielen durch die- 
jenige Behandlung des Gewichts, die man das Justiren desselben nennt, her- 
beigeführt werden. — Der Aichmeister erleichtert sich die Arbeit des Tarirens 
wesentlich dadurch, daß er für die am häufigsten vorkommenden Gewichte die 
ungefähre Tara ein für allemal bestimmt und in Bereitschaft hält; zu der 
letzten vollständigen Ausgleichung sind Schachteln mit Schrot und Feilspänen 
sehr geeignet. 
4) Bei dem Aufsetzen und Abheben der Gewichte ist stets Sorge zu tra- 
gen, daß der Wagebalken sich nicht merklich in den Pfannen verschiebe, weil
	        
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