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Den Gemeindebehörden der Orte, in welchen Aichämter sich befinden, ist
übrigens nachgelassen, zur Deckung des Aufwandes für die Vorhaltung des Aich-
Apparates zu den Aichgebühren einen Zuschlag erheben zu lassen, welcher in Ei-
nem Pfennig für jeden angefangenen oder vollen Groschen der Aichgebühr be-
stehen darf.
Ueber die bezahlte Aichgebühr ist eine von dem beauftragten Gemeinde-
beamten zu prüfende und zu signirende Quittung auszustellen.
II. Aichungsverfabren.
1. Aichungsverfahren bei Gewichten.
s. 13.
Bei der Aichung von kleineren und größeren Gewichten sind nachstehende
Vorschriften zu befolgen:
1) Der Aichmeister muß wenigstens zwei gut gearbeitete Wagen haben,
eine für kleinere Gewichte bis zu sechs Pfund und eine für größere Gewichte
bis zu einem Centner. Die Wagen müssen so aufgehängt seyn, daß sie einen
kurzen Gang haben oder nur wenig ausschlagen, weil sich im entgegengesetzten
Falle die Zapfen und Pfannen zu sehr abnntzen.
2) Kein Gewicht darf mit dem Normal-Gewichte so verglichen werden, daß
man (wie bei dem gewöhnlichen Abwägen) das zu aichende Gewicht auf die eine
und das Normal-Gewicht auf die andere Wagschale legt. Es ist vielmehr
jederzeit das nachstehend beschriebene Verfahren des Tarirens anzuwenden.
3) Man legt auf die eine Schale das Normal-Gewicht und auf die an-
dere Schale, als Gegengewicht oder Tara, so viele gleichgültige Dinge (z. B.
Blei= oder Eisen-Stücke), bis die Zunge der Wage genau einspielt. Alsdann
nimmt man das Normal-Gewicht von der Schale weg und legt statt dessen
das zu aichende Gewicht auf dieselbe.
Spielt nun die Zunge genau wieder ein, so ist das zu aichende Gewicht
als richtig anzusehen; im gegentheiligen Falle muß dieses Einspielen durch die-
jenige Behandlung des Gewichts, die man das Justiren desselben nennt, her-
beigeführt werden. — Der Aichmeister erleichtert sich die Arbeit des Tarirens
wesentlich dadurch, daß er für die am häufigsten vorkommenden Gewichte die
ungefähre Tara ein für allemal bestimmt und in Bereitschaft hält; zu der
letzten vollständigen Ausgleichung sind Schachteln mit Schrot und Feilspänen
sehr geeignet.
4) Bei dem Aufsetzen und Abheben der Gewichte ist stets Sorge zu tra-
gen, daß der Wagebalken sich nicht merklich in den Pfannen verschiebe, weil