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Das Justiren der alten eisernen Gewichte, die unten im Boden eine Ver-
tiefung zur Aufnahme von Blei haben, ist alsdann mittelst eben dieses Bleies
zu bewirlen.
Der Aichmeister hat dafür Sorge zu tragen, daß das eingegossene oder
eingekeilte Blei vor jedem Herausfallen gesichert sey. Die Oberfläche des Bleies
ist durch Hämmern und Schaben glatt zu machen und nach dem Justiren mit
so vielen Stempeln zu bedecken, daß ohne Verletzung derselben von dem Blei
nicht merklich weggenommen werden kann. Das Justiren der neuen eisernen
Gewichte, die statt jener Vertiefung eine flaschenartige Höhlung haben, zu
welcher oben ein nach innen sich erweiterndes Eingußloch führt, erfordert das
nachstehende Verfahren.
10) Zuförderst wird das Gewichtsstück vom Gußsande gereinigt und die
vorstehenden Gußnäthe und scharfen Kanten am Boden werden mit der Feile
oder auf dem Schleifsteine abgeputzt. Sodann wird ein etwas konischer Blei-
pfropfen zugerichtet zur nachherigen Verschließung des Eingußloches und ein klei-
nerer Bleipfropfen zur Einkeilung in jenen größeren. Das Gewicht und die
zwei Bleipfropfen werden nun (durch Tariren) mit dem Normal-Gewichte nahe-
zu in Uebereinstimmung gebracht, indem man kleine Blei= oder Eisen-Stücke
in die Höhlung des Gewichtes thut oder, wenn das nicht ausreichend ist, eine
größere Quantität Blei in dieselbe eingießt.
Das auf diese Weise vorläufig justirte, doch um ein Geringes zu schwer
gelassene, Gewicht wird alsdann durch den Bleipfropfen so verschlossen, daß
ein Kopf vorstehen bleibt. Mit einem runden konischen Dorn wird durch den
Pfropfen, seiner ganzen Länge nach, ein Loch durchgeschlagen, in welches man
nachher einen eylindrischen Dorn, dessen scharfe Ränder unten entfernt sind,
dergestalt eintreibt, daß sich der Bleipfropfen im Innern des Gewichtes aus-
einander giebt. In die dadurch entstandene Oeffnung wird der kleinere Blei-
pfropfen eingekeilt und mit dem großen gehörig verhämmert, so daß dieser einen
oben abgerundeten glatten Kopf bekommt, zur Aufnahme des Stempels. Nun-
mehr erfolgt die völlige Justirung des Gewichtes durch Abschaben vom Kopfe
des Bleipfropfens, und zuletzt Stempelung.
11) Sollen die gußeisernen Gewichte lackirt werden (was bei den für die
Brauhäuser bestimmten sehr zu empfehlen, bei den für die Salzhändler be-
stimmten aber durchaus nothwendig ist), so muß dieses vor der völligen Justi-
rung geschehen. Die Gewichte werden zweimal mit Aephalt-Lack, der mit
Ruß schwärzer gemacht und nöthigenfalls mit etwas Terpentin-Oel verdünnt ist,
überstrichen; die erhaben gegossene Zahl aber wird mit Zinnober und Kopal=