322
Holzstäbchen umgerührt, und mittelst einer Schreibfeder, welche in mit
Bleiweiß verriebenen Leinölfirniß getaucht ist, wird auf jedem Glase der
Stand des Wassers angemerkt.
b) Bei Maßgläsern. Das Verfahren ist hier das nämliche wie bei a,
nur mit doppelter Arbeit, indem das erste eingefüllte Nösel zur Bezeich-
nung des halben Maßes oder sogenannten Schnitts und das zweite Nö-
sel zur Bezeichnung des ganzen Maßes nothwendig ist.
c) Bei Seideln. Das Verfahren ist hier ganz und gar wie bei den Maß-
gläsern, nur daß anstatt des Normal ½/1 Nösels, jetzt das Normal-
28 Nösel (halbes Seidel) genommen wird.
5) Bei den so normirten Gläsern sind endlich die Bleiweißmarken durch
eingeschliffene matte, oder durch eingebraunnte farbige Striche zu ersetzen.
Tarif ,
für die Aichmeister bei Aichung von Gewichten, Hohl= und Ellen-
Maßen für den gewöhnlichen Handverkehr.
I. Gewichte aus Messing oder Schmiedeeisen.
A. Kleinere, unter einem Pfund:
a) Für die bloße Prüfung des Gewichtes, es mag schon frü-
her geaicht seyn oder nicht, einschließlich der Stempe-
lung des richtig befundnen ½ Sgr.
b) Für Justirung und Stempelung, wenn abgefeilt oder
ein Stift eingeschlagen werden nuubt . .. 1 Sgr.
c) Wenn ein Stück angelöthet werden nuub . 1 ½ Sgr.
8. Größere, ein Pfund und darüber:
a) Für bloße Prüfung und Stempelung ½ äSgr.
b) Für Justirung und Stempelung, wenn abgefeilt wer-
den un66666 1½ Sgr.
c) Wenn ein Stück angelöthet werden mu 1½ bis 3 Sgr.
C. Ein Pfund Einsatzgewicht (10 Stück):
a) Für bloße Prüfung und Stempelng . 5 Sgr.
b) Für Justirung und Stempelig 10 Sgr.
) Bei größeren Einsatzgewichten wird für jedes Stück über
zehn ½ Sgr. bezüglich 1 Sgr. mehr entrichtet.